Rechtsprechung / BVerfG / 1. Senat 1. Kammer / 2022
BVerfG Kammerbeschluss ohne Begründung vom 25.05.2022 – 1 BvR 188/22
1. Senat 1. Kammer · ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220525.1bvr018822
VerfassungsrechtBundVolltext
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Tenor§
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Gründe§
1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2022-05-25/1-bvr-188-22#rd_1
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.