Rechtsprechung / BVerfG / 1. Senat 2. Kammer / 2022
BVerfG Kammerbeschluss ohne Begründung vom 26.01.2022 – 1 BvR 2026/19
1. Senat 2. Kammer · ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220126.1bvr202619
VerfassungsrechtBundVolltext
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Tenor§
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat.
Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Gründe§
1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2022-01-26/1-bvr-2026-19#rd_1
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.