Rechtsprechung / BVerfG / 2. Senat / 2017

BVerfG Beschluss vom 12.06.2017 – 2 BvC 10/15

2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2017:cs20170612.2bvc001015

VerfassungsrechtBundVolltext

Tenor§

1. Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

2. Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (BVerfGE 7, 99 <109>; 105, 197 <235>).

Gründe§

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2017-06-12/2-bvc-10-15#rd_1

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 25. April 2017 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG in Verbindung mit § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.