Rechtsprechung / BVerfG / 2. Senat / 2017
BVerfG Beschluss vom 22.03.2017 – 2 BvC 15/15
2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2017:cs20170322.2bvc001515
VerfassungsrechtBundVolltext
Tenor§
Das Ablehnungsgesuch gegen die Richterinnen und Richter Voßkuhle, Huber, Hermanns, Müller, Kessal-Wulf, König und Maidowski wird als unzulässig verworfen.
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe§
1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2017-03-22/2-bvc-15-15#rd_1
Dem Ablehnungsgesuch und der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 21. Februar 2017 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG in Verbindung mit § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.