Rechtsprechung / BVerfG / 2. Senat / 2016

BVerfG Beschluss vom 28.09.2016 – 2 BvC 65/14

2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2016:cs20160928.2bvc006514

VerfassungsrechtBundVolltext

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Tenor§

Die Mitglieder des Zweiten Senats sind nicht von der Ausübung des Richteramtes ausgeschlossen.

Das Ablehnungsgesuch gegen die Mitglieder des Zweiten Senats wird als unzulässig verworfen.

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe§

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2016-09-28/2-bvc-65-14#rd_1

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 20. Juni 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG in Verbindung mit § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.