Rechtsprechung / BVerfG / 2. Senat / 2012

BVerfG Beschluss vom 20.06.2012 – 2 BvE 1/12

2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2012:es20120620.2bve000112

VerfassungsrechtBundVolltext

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Gründe§

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2012-06-20/2-bve-1-12#rd_1

Der Antrag ist nicht wirksam anhängig gemacht worden, da der Vertreter der Antragstellerin - auch nach wiederholter Aufforderung durch das Gericht - den Nachweis seiner Bevollmächtigung gemäß § 22 Abs. 2 BVerfGG nicht geführt hat.

2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2012-06-20/2-bve-1-12#rd_2

Auf die Mängel der Vollmacht hat der Berichterstatter hingewiesen. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.