Rechtsprechung / BPatG / 26. Senat / 2026

BPatG Beschluss vom 11.06.2026 – 26 W (pat) 518/25

26. Senat · ECLI:DE:BPatG:2026:110626B26Wpat518.25.0

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beglaubigte elektronische Abschrift

BUNDESPATENTGERICHT

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(Aktenzeichen)

B E S C H L U S S

In dem Beschwerdeverfahren …

ECLI:DE:BPatG:2026:110626B26Wpat518.25.0

betreffend die Marke 30 2023 004 679 (hier: Feststellung des Zustandekommens eines Vergleichs)

hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 11. Juni 2026 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dr. Nielsen sowie der Richterin Dr. Sedlmeier und der Richterin kraft Auftrags Wielage, LL.M.,

beschlossen:

Gemäß § 278 Abs. 6 Satz 2 ZPO i. V. m. § 82 Abs. 1 Satz 1 MarkenG wird festgestellt, dass die Beteiligten gemäß ihren beiderseitigen Schriftsätzen vom 5. Mai 2026 und vom 18. Mai 2026 folgenden Vergleich geschlossen haben:

1. Die Inhaberin der angegriffenen Marke verzichtet auf die Waren der Klasse 28 „Spiele; Kartenspiele; Puzzlespiele“ und schränkt durch Erklärung gegenüber dem Deutschen Patent- und Markenamt das Warenverzeichnis der beschwerdegegenständlichen Marke 30 2023 004 679 entsprechend ein.

2. Auf die Einschränkung des Warenverzeichnisses gemäß Ziffer 1. gegenüber dem Deutschen Patent und Markenamt nimmt die Widersprechende ihren Widerspruch gegen die Eintragung der Marke 30 2023 004 679 durch Erklärung gegenüber dem Bundespatentgericht zurück.

3. Die Verfahrensbeteiligten sind sich darüber einig, dass weder für das amtliche Widerspruchsverfahren noch für das Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht Kostenanträge gestellt werden. Nielsen Sedlmeier Wielage Beglaubigt … Justizbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle