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BPatG Beschluss vom 30.10.2025 – 17 W (pat) 1/24

17. Senat · ECLI:DE:BPatG:2025:301025B17Wpat1.24.0

Gewerblicher RechtsschutzBundVolltext

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BUNDESPATENTGERICHT

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(Aktenzeichen) …

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache

betreffend die Patentanmeldung 10 2007 046 642.2

hat der 17. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 30. Oktober 2025 durch den Richter Dipl.-Phys. Dr. Forkel als Vorsitzender, die Richterin Akintche und die Richter Dipl.-Phys. Dr. Städele und Dipl.-Ing. Hofmeister

beschlossen:

ECLI:DE:BPatG:2025:301025B17Wpat1.24.0 Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Gründe§

I. Die vorliegende Patentanmeldung wurde am 28. September 2007 in englischer Sprache beim Deutschen Patent- und Markenamt unter Inanspruchnahme einer US-amerikanischen Priorität vom 29. September 2006 eingereicht. Sie trägt in der deutschen Übersetzung die Bezeichnung „Verfahren und Modulklassenobjekte zur Konfiguration von fehlenden Einrichtungen in verfahrenstechnischen Anlagen“.

Die Anmeldung ist durch Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse G06F des Deutschen Patent- und Markenamts vom 25. Oktober 2023 mit der Begründung zurückgewiesen worden, der Gegenstand des Patentanspruchs 1 sei gemäß § 1 Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 PatG sowohl in der Fassung des Hauptantrags als auch in der Fassung des damaligen Hilfsantrags 1 dem Patentschutz nicht zugänglich. Gegen diesen Beschluss ist die vorliegende Beschwerde gerichtet.

Die Anmelderin stellt den Antrag, den Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse G06F des Deutschen Patent- und Markenamts vom 25. Oktober 2023 aufzuheben und ein Patent auf Grundlage folgender Unterlagen zu erteilen:

- Patentansprüche 1 bis 16, eingegangen am 5. November 2015, - Beschreibung Seiten 1 bis 68, eingegangen am 18. Dezember 2007, - 12 Blatt Zeichnungen mit Figuren 1 bis 18, eingegangen am 18. Dezember 2007. Der geltende Patentanspruch 1 - hier mit einer möglichen Merkmalsgliederung versehen - lautet:

M1 Verfahren zum Erzeugen einer Konfigurationsentität zur Verwendung bei der Konfiguration einer verfahrenstechnischen Anlage, wobei das Verfahren Folgendes aufweist:

M2 Erzeugen eines Klassenobjekts, das eine Prozessentität in der verfahrenstechnischen Anlage wiedergibt und das eine erste Datenstruktur einschließt, die ein oder mehrere Prozesselement(e) wiedergibt, aus dem/denen die Prozessentität zusammengesetzt ist; M3 Erzeugen eines Modulobjekts als Instanz des Klassenobjekts, M3.1 das eine zweite zur ersten Datenstruktur gleiche Datenstruktur einschließt, wobei die zweite Datenstruktur eine konfigurierbare erste Angabe aufweist, um wiederzugeben, ob ein spezifisches Prozesselement fehlt, das dem Prozesselement oder einem ersten der mehreren Prozesselemente entspricht, aus dem/denen die Prozessentität zusammengesetzt ist; M4 und Bindung des erzeugten Modulobjekts an eine spezifische durch das Klassenobjekt wiedergegebene Prozessentität der verfahrenstechnischen Anlage.

Zum Wortlaut der nebengeordneten Patentansprüche 8 und 16 sowie der Unteransprüche wird auf den Akteninhalt verwiesen. Im Prüfungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt sind folgende Druckschriften eingeführt worden:

D1 US 7 043 311 B2 D2 US 7 117 052 B2 D3 US 6 385 496 B1 D4 US 2003 / 0 236 576 A1 D5 US 5 909 368 A Vom Senat wurde ferner die folgende Druckschrift benannt:

D2‘ US 2005 / 0 027 377 A1 Zu den weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Akte verwiesen.

II. Die Beschwerde wurde rechtzeitig eingelegt ist auch sonst zulässig. Sie hat jedoch keinen Erfolg, da der Gegenstand des geltenden Patentanspruchs 1 nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und somit nicht patentfähig ist (§ 4 PatG).

1. Die vorliegende Patentanmeldung betrifft Verfahren und Modulklassenobjekte zur Konfiguration von fehlenden Einrichtungen in verfahrenstechnischen Anlagen (vgl. Abs. [0001] der Offenlegungsschrift DE 10 2007 046 642 A1, die im Folgenden auch als „OS“ bezeichnet wird).

In der Anmeldung wird sinngemäß ausgeführt, dass bei der Konfiguration einer Prozessanlage Vorlagenobjekte mit vorgegebenen Eigenschaften, Einstellungen und Verfahren vom Prozessentwickler oder Bediener über einen Konfigurationsbildschirm ausgewählt und verwendet werden könnten, um ein Steuerungsmodul zu entwickeln. Dabei könne der Entwickler Parameter, Namen, Tags und andere Eigenschaften der Vorlagenobjekte ändern, um ein spezifisches Steuerungsmodul für einen spezifischen Einsatz in der verfahrenstechnischen Anlage zu erzeugen (OS, Abs. [0005]).

Häufig bestehe Bedarf an der Erzeugung zahlreicher Kopien und/oder Instanzen des gleichen Steuerungsmoduls und/oder der gleichen grafischen Anzeige für unterschiedliche Einrichtungen in der verfahrenstechnischen Anlage (OS, Abs. [0008]). Jedes Steuerungsmodul müsse nach dem Kopieren manuell und/oder individuell unter Verwendung der jeweiligen Konfigurationsanwendungen und/oder Schnittstelle(n) geändert werden, um die Einrichtung in der Anlage anzugeben, der das Steuermodul zugeordnet werden solle. Dieser Vorgang sei bei einer verfahrenstechnischen Anlage mit zahlreichen Kopien des gleichen Einrichtungstyps mühsam, zeitaufwendig und fehleranfällig (OS, Abs. [0009]). Ferner gebe es keine einfach verfügbare Möglichkeit, um beispielsweise bestimmte Elemente eines Steuerungsmoduls und/oder Anzeigen für einen Benutzer des Steuerungsmoduls auszublenden, wie z. B. proprietäre Software und Methoden, Alarmvorgänge usw. (OS, Abs. [0010]).

Die der Anmeldung zugrundeliegende Aufgabe sieht der Senat darin, die Konfiguration einer verfahrenstechnischen Prozessanlage zu vereinfachen, insbesondere, wenn Prozesselemente der Prozessanlage fehlen (vgl. OS, Abs. [0011] i. V. m. Patentanspruch 1). Der für die Lösung der Aufgabe zuständige Fachmann besitzt einen Hochschulabschluss in der Fachrichtung Elektro- und Informationstechnik und verfügt über eine mehrjährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der Konzeption und Entwicklung von Konfigurationssoftware für Anlagen-Steuerungssysteme. Ein solcher Fachmann hat fundierte Kenntnisse in der objektorientierten Programmierung.

2. Der geltende Patentanspruch 1 bedarf einer Auslegung. Das Verfahren nach Patentanspruch 1 dient gemäß Merkmal M1 der Erzeugung einer Konfigurationsentität zur Verwendung bei der Konfiguration einer verfahrenstechnischen Anlage. Der Begriff „Konfigurationsentität“ wird in der Patentanmeldung nicht näher bestimmt. Aus deren Kontext heraus wird der Fachmann unter einer „Konfigurationsentität“ ein Konstrukt verstehen, mit dem Attribute von Daten und/oder Beziehungen zwischen Daten über Wertzuweisungen festgelegt („konfiguriert“) werden können und das bei der Konfiguration einer verfahrenstechnischen Anlage verwendet werden kann. Eine derartige Entität kann von einem Konfigurationstechniker erzeugt werden (OS, Abs. [0111]).

Im ersten Schritt des beanspruchten Verfahrens wird gemäß Merkmal M2 ein Klassenobjekt erzeugt, das eine Prozessentität in der verfahrenstechnischen Anlage wiedergibt. Das Klassenobjekt schließt eine erste Datenstruktur ein, die ein oder mehrere Prozesselement(e) wiedergibt, aus dem/denen die Prozessentität zusammengesetzt ist. Bei einer Prozessentität handelt es sich beispielsweise um eine Einheit oder ein Ausrüstungselement der verfahrenstechnischen Anlage (vgl. OS, Abs. [0011], zweiter Satz).

Der ausschließlich in den Patentansprüchen verwendete Begriff Klassenobjekt wird in der Anmeldung ebenfalls nicht definiert. Allerdings wird in der Beschreibung vielfach auf Modulklassenobjekte Bezug genommen, die allgemein Prozessentitäten wiedergeben und anhand derer Modulobjekte - in einer zu Patentanspruch 1 analogen Vorgehensweise - instanziiert werden können. Der Fachmann wird in diesem Zusammenhang den anspruchsgemäßen Begriff „Klassenobjekt“ mit dem Begriff „Modulklassenobjekt“ gleichsetzen und in dem „Klassenobjekt“ ein Konstrukt erkennen, das die Struktur und das Verhalten der daraus erzeugten Objekte festlegt, wie dies insbesondere bei einer Klasse aus der objektorientierten Programmierung der Fall ist.

Der Konfigurationstechniker erzeugt beispielsweise für einen bestimmten Typ einer Prozessentität ein einzelnes Modulklassenobjekt, unabhängig davon, wie viele Prozessentitäten dieses Typs in der Anlage tatsächlich vorliegen (OS, Abs. [0067]). Die Figur 6 der Offenlegungsschrift stellt ein Reaktoreinheit-Modulklassenobjekt 410 beispielhaft dar. Dieses kann gemäß Absatz [0091] Elemente, die vollständig im Modulklassenobjekt definiert sind und/oder Verweise auf externe Modulklassenobjekte aufweisen.

OS, Fig. 6: Darstellung des Reaktoreinheit-Modulklassenobjekts 410 Das Modulklassenobjekt 410 kann Sub-Elemente einschließen (OS, Abs. [0100] „Sub-Element des Einheiten-Modulklassenobjekts 410, wie z. B. jeder der Blöcke 501, 505, 510, 520, 522“), aus denen die Prozessentität - z. B. die Reaktoreinheit - zusammengesetzt ist. Demnach sind die anspruchsgemäßen Prozesselemente beispielsweise die in Figur 6 gezeigten Sub-Elemente der Reaktoreinheit. Unter der anspruchsgemäßen Datenstruktur des Klassenobjekts wird der Fachmann eine Struktur verstehen, die der Organisation von Daten dient. Ein aus dem Klassenobjekt erzeugtes Modulobjekt speichert Daten entsprechend dieser Datenstruktur.

Gemäß Merkmal M3 wird ein Modulobjekt erzeugt, nämlich als Instanz des Klassenobjekts aus Merkmal M2. Eine Reaktoreinheit eines bestimmten Typs, für den ein Klassenobjekt nach Merkmal M2 erzeugt wurde, kann in der Anlage mehrfach vorhanden sein. Gemäß Absatz [0067] der Offenlegungsschrift wird für jede dieser mehrfach vorhandenen Reaktoreinheiten ein Modulobjekt als Instanz eines (Modul)klassenobjekts erzeugt, wobei das Modulobjekt die Struktur und/oder die Eigenschaften desjenigen (Modul)klassenobjekts übernimmt, aus dem es erzeugt worden ist.

Gemäß Merkmal M3.1 schließt das Modulobjekt eine zweite Datenstruktur ein, die zur ersten Datenstruktur gleich ist. Diese zweite Datenstruktur weist eine konfigurierbare erste Angabe auf, mittels der wiedergegeben werden kann, ob ein spezifisches Prozesselement der Prozessentität fehlt.

Da die erste Datenstruktur gleich der zweiten Datenstruktur ist, muss sich die „erste Angabe“ zwangsläufig auch in der (ersten) Datenstruktur des Klassenobjekts wiederfinden, z. B. in Form einer Typ-Definition. Umgekehrt gilt, dass, wenn ein Klassenobjekt mit erster Datenstruktur beispielsweise eine zweite Angabe einschließt (vgl. OS, Patentanspruch 7), sich diese zweite Angabe zwangsläufig auch in der instanziierten (zweiten) Datenstruktur des Modulobjekts wiederfinden muss.

Die beanspruchte konfigurierbare Angabe in der Datenstruktur des Modulobjekts kann als Flag implementiert sein, welches die booleschen Werte TRUE oder FALSE (z. B. eine logische „1" oder „0") annimmt (vgl. OS, Absatz [0101] sowie die in Figur 6 veranschaulichten IGNORE-Eigenschaften 542, 544).

In diesem Zusammenhang können die IGNORE-Eigenschaften 542, 544 eines Modulklassenobjekts verwendet werden, um zu bestimmen, ob ein Konfigurationstechniker die Möglichkeit und/oder Freigabe hat, um anzugeben und/oder zu konfigurieren, ob die bestimmte Instanz physisch fehlt oder nicht (vgl. OS, ebenfalls Absatz [0101]).

Gemäß Merkmal M4 wird schließlich das erzeugte Modulobjekt an eine spezifische durch das Klassenobjekt wiedergegebene Prozessentität der verfahrenstechnischen Anlage gebunden. Nach fachmännischem Verständnis wird das Modulobjekt mit einer Prozessentität, d.h. einer Anlagenkomponente, in der Prozessleittechnik bzw. Steuerebene miteinander verknüpft.

Dabei können gemäß Absatz [0112] der Offenlegungsschrift Aliasnamen, Parameter und andere Variablen angegeben werden. Zudem können Namen der Steuerungsvariablen und Kommunikationspfade, die von Steuerungsroutinen und/oder Steuermodulen in den Steuerungen verwendet werden, vorgegeben werden, um Steuerungsvorgänge während des Betriebs der verfahrenstechnischen Anlage auszuführen. Nachdem die Bindungsvorgänge abgeschlossen sind, kann der Konfigurationstechniker anschließend die Steuerungsroutinen in die zugehörigen Steuerungen und die Anzeigeroutinen in die zugehörigen Workstations laden.

3. Zur Patentfähigkeit des geltenden Patentanspruchs 1 Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 ist nicht patentfähig, weil er ausgehend von der Druckschrift D1 in Verbindung mit der Druckschrift D3 nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht. 3.1. So beschreibt die D1 ein Konfigurationssystem für eine Prozessanlage bzw. ein Verfahren zur Verwendung bei der Konfiguration einer Prozessanlage, welches Modulklassenobjekte verwendet. Ein Modulklassenobjekt modelliert eine Prozesseinheit der Anlage generisch oder repräsentiert diese und kann genutzt werden, um Modulobjekte als Instanzen von Modulklassenobjekten zu erzeugen. Ein Modulobjekt repräsentiert eine spezifische Einrichtung (z. B. eine Verarbeitungseinheit) der Anlage und ist an diese gebunden. Modulklassenobjekte und Modulobjekte dienen dabei der Konfiguration einer verfahrenstechnischen Anlage und können somit als Konfigurationsentitäten im Sinne des Merkmals M1 angesehen werden (vgl. D1, Abstract; Patentansprüche 27, 54 u. a.).

Damit liegt Merkmal M1 vor. Das bekannte Konfigurationssystem hat eine Bibliothek mit Modulklassenobjekten, welche selbstverständlich erzeugt worden sein müssen, bevor sie dort abgespeichert worden sind (D1, Anspruch 27 „a library that stores a module class object, the module class object generically representing a process entity within the process plant and including indications of one or more process elements associated with the process entity”). Der Fachmann wird ein Modulklassenobjekt der D1 als ein Klassenobjekt verstehen, das generisch eine Prozessentität der Anlage wiedergibt (vgl. D1 Abstract „Each module class object generically models or represents a process entity“ sowie Anspruch 1, „the class object generically representing a process entity within the process plant”). Er entnimmt somit der D1, dass ein Modulklassenobjekt - wie bei Klassenobjekten allgemein üblich - einen Speicherplatz umfasst, um Angaben zu Prozesselementen der Prozessentität zu speichern (D1, Anspruch 1, „the class object […] including; a first memory storage adapted to store indications of one or more process elements making up the process entity”). Der rechnerinternen Organisation dieser Angaben liegt selbstverständlich eine Datenstruktur zugrunde. Somit ist das Merkmal M2 in der D1 offenbart. Ferner können Konfigurations-Instanzen, in D1 auch Modulobjekte genannt, als Instanzen eines Modulklassenobjekts erzeugt und an die entsprechende Prozessentität gebunden werden (D1 Sp. 12, Z.65 bis Sp. 13 Z.7: “During the configuration of the process plant 10, the module class object may be used to create configuration instances of the process entity for any number of different process entities that conform to the definition provided by the module class object, with each configuration instance (the module object created from the module class object) being associated with or tied to a different actual process entity. These different module objects include, among other things, control routines …”). Somit offenbart die D1 auch die Merkmale M3 und M4. Im Verfahren der D1 erbt jedes der aus einem Modulklassenobjekt erzeugten Modulobjekte als dessen Instanz die Struktur und die Eigenschaften des zugehörigen Modulklassenobjekts (D1 Sp. 11 Z. 64 bis 67 “Each module object is created from a module class object and inherits the same structure and properties as the module class object from which it was created”). Demnach ist die Datenstruktur eines Modulobjekts, die als zweite Datenstruktur i. S. d. Patentanspruchs 1 aufgefasst werden kann, gleich der Datenstruktur des Modulklassenobjekts (erster Teil von Merkmal M3.1).

Ausweislich der D1 kann ein Reaktor_1-Einheit-Modulobjekt 668 als Instanz eines Modulklassenobjekts erzeugt werden (D1, Sp 27 Z. 33-36 “… create an instance of a reactor of the form specified by the reactor unit module class object 610. This reactor is illustrated in FIG. 13 as the Reactor_1 unit module object 668”). Das Reaktor_1-Einheit-Modulobjekt 668 enthält zur Steuerung der entsprechenden Prozessentität auch Steuerroutinen, die eine spezifische Aufgabe an einer bestimmten Ausrüstungseinheit ausführen („unit phases“). Diese können auch indirekt über sog. Aliases aufgerufen werden, wobei eine „alias resolution table“ insbesondere zur Laufzeit ausgewertet wird. (D1, Sp. 27, Z. 47 bis 61: „Still further, the Reactor_1 unit module object 668 includes Dose, Drain, Flush and Mix unit phases (developed from phase classes) as specified by the module class object 610. An alias resolution table is provided if a module called Aliases and includes the resolution list for the alias used in the control routines anywhere in the Reactor_01 unit module object 668. The alias resolution table within the Reactor_1 unit module object 668 enables these control routines to be resolved before or during runtime to be bound to particular equipment within the process plant 10. The use of unit phases and alias resolution tables is described in detail in U.S. Pat. No. 6,385,496 …”) Bezüglich der Auswertung der „alias resolution table“ zur Laufzeit beim Aufruf von Steuerroutinen („control routines“, „unit phases“) verweist die D1 auf die D3 (siehe obiges Zitat aus der D1 mit Verweis auf die Druckschrift U.S. Pat. No. 6,385,496), die sich insbesondere mit der Verwendung von Referenz-Attributen in Steuerprogrammen für verfahrenstechnische Anlagen befasst (vgl. D3, Abstract u. a.). Der Fachmann hatte sonach Veranlassung, beim aufmerksamen Studium der D1 die Druckschrift D3 zur Auswertung der „alias resolution table“ heranzuziehen.

Der Figur 3 der D3 ist ein Modulobjekt „Reactor_1“ zu entnehmen, das dem Reaktor_1-Einheit-Modulobjekt 668 aus D1 entspricht und das als „Einheiten-Modul REACTOR_01“ (D3, Figur 3, Bezugszeichen 54, „Unit Module REACTOR_01“) bezeichnet wird. Es ist eines von mehreren möglichen Einheiten-Modulen („unit modules“) der Einheiten-Klasse („unit class“) „REACTOR“ (D3, Figur 3, Bezugszeichen 50, links oben sowie Sp. 11, Z. 38 bis 44 „The Reactor unit class 50 has one unit module 54 illustrated therefor, namely Reactor_01”).

D3, Fig. 3 Das Einheiten-Modul REACTOR_1 weist eine Angabe auf, die wiedergibt, ob ein spezifisches Prozesselement der Prozessentität Reaktor fehlt (D3, Fig. 3, Angabe „Agitator = False“ beim “unit module” 54 i. V. m. Sp. 11, Z. 40 – 44 „The unit module 54 defines some of the reactor parameters associated with the reactor unit class, namely, that the capacity of the Reactor_01 is 300 and that the Reactor_01 does not include an agitator“). Diese Angabe im Einheiten-Modul 54 ist gemäß der Typ- Definition in der zugehörigen Einheiten-Klasse 50 vom booleschen Typ (Fig. 3, Bezugszeichen 50, „Agitator (bool)“). Für den Fachmann ist somit ersichtlich, dass die Angabe „Agitator“ im Einheiten-Modul 54 entweder auf die Werte „False“ oder „True“ konfiguriert werden kann. Dies entspricht dem restlichen Teil des Merkmals M3.1. Für den Fachmann bot es sich an, die Lehre der D1 nach dem Vorbild der D3 zu erweitern, weil dadurch insbesondere ein dynamisches Binding ermöglicht wird, mit dem Referenzparametern Werte zugewiesen werden können, die auf Informationen des Steuerprogramms der Prozessanlage zur Laufzeit beruhen, welche bei einer Konfiguration außerhalb der Laufzeit nicht verfügbar sind (vgl. D3, Sp. 16, Z. 40- 58). In einer solchen kombinierten Lehre können dann auch Modulobjekte vorgesehen sein, die nach dem Vorbild der Figur 3 der D3 (vgl. Objekt 54) Angaben darüber enthalten, ob spezifische Prozesselemente fehlen oder nicht.

Auf diese Weise konnte der Fachmann ausgehend von der Druckschrift D1 im Lichte der Druckschrift D3 in naheliegender Weise zum Gegenstand des Patentanspruchs 1 gelangen. 3.2. Die Anmelderin argumentiert, dass in der Druckschrift D1 graphische Benutzerschnittstellen angesprochen würden, die aber lediglich der Konfiguration der Prozessanlage außerhalb des laufenden Betriebs dienten. Die vorliegende Erfindung hingegen erlaube es dem Benutzer, im laufenden Betrieb über eine zweite Angabe in einer Checkbox eine erste Angabe in Gestalt eines IGNORE- Flags zu modifizieren. Das Steuerprogramm berücksichtige diese erste Angabe zur Laufzeit, was bewirke, dass das Steuerprogramm bei gesetzter erster Angabe fehlerfrei ablaufe, selbst wenn das zur ersten Angabe gehörige Prozesselement (z. B. ein spezifisches Ventil der Anlage) fehle.

Der Einwand der Anmelderin hält aber einer näheren Überprüfung nicht stand, weil der geltende Patentanspruch 1 nicht verlangt, dass Angaben während der Laufzeit einer Prozessanlage veränderbar sind.

4. Mit dem nicht patentfähigen Patentanspruch 1 sind auch die weiteren Patentansprüche des geltenden Antrags nicht gewährbar, da auf diese Patentansprüche kein eigenständiges Patentbegehren gerichtet ist und über einen Antrag nur einheitlich entschieden werden kann (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 – X ZB 6/05, GRUR 2007, 862 Rn. 18 – Informationsübermittlungsverfahren II).

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss steht den am Beschwerdeverfahren Beteiligten das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde zu. Da der Senat die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen hat, ist sie nur statthaft, wenn gerügt wird, dass 1. 2. 3. 4. das beschließende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war, bei dem Beschluss ein Richter mitgewirkt hat, der von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen oder wegen Besorgnis der Befangenheit mit Erfolg abgelehnt war, einem Beteiligten das rechtliche Gehör versagt war, ein Beteiligter im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertreten war, sofern er nicht der Führung des Verfahrens ausdrücklich oder stillschweigend zugestimmt hat, 5. der Beschluss aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergangen ist, bei der die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt worden sind, oder 6. der Beschluss nicht mit Gründen versehen ist.

Die Rechtsbeschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses beim Bundesgerichtshof, Herrenstr. 45 a, 76133 Karlsruhe durch eine beim Bundesgerichtshof zugelassene Rechtsanwältin oder durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt einzulegen.

Dr. Forkel Akintche Dr. Städele Hofmeister

Bundespatentgericht

(Aktenzeichen) Verkündet am 30. Oktober 2025 …