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BPatG Beschluss vom 04.05.2017 – 10 W (pat) 3/15

10. Senat · ECLI:DE:BPatG:2018:040518B10Wpat3.15.0

Gewerblicher RechtsschutzBundVolltext

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BUNDESPATENTGERICHT

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(Aktenzeichen) Verkündet am 4. Mai 2017 …

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache

betreffend die Patentanmeldung 103 36 943.0 …

hat der 10. Senat (Technischer Beschwerdesenat) auf die mündliche Verhandlung vom 4. Mai 2017 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dr.-Ing. Lischke sowie der Richter Dipl.-Ing. Hildebrandt, Eisenrauch und Dr.-Ing. Großmann

ECLI:DE:BPatG:2018:040518B10Wpat3.15.0

beschlossen:

Der Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse E 06 B des Deutschen Patent- und Markenamts vom 4. November 2014 wird aufgehoben und das Patent wird mit folgenden Unterlagen erteilt:

- - Patentansprüche 1 bis 5, wie in der mündlichen Verhandlung überreicht; übrige Unterlagen wie Offenlegungsschrift.

G r ü n d e

I. Die Erfindung ist am 7. August 2003 beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet worden. Die Prüfungsstelle für Klasse E06B hat mit Beschluss vom 4. November 2014 die Anmeldung mit der Begründung zurückgewiesen, dass der Gegenstand des geltenden Anspruchs 1 in der Fassung vom 13./17. April 2012 nicht neu und dieser Anspruch daher nicht gewährbar sei.

Gegen diesen Zurückweisungsbeschluss hat die Anmelderin am 5. Dezember 2014 Beschwerde eingelegt. In der mündlichen Verhandlung am 4. Mai 2017 legte sie neue Ansprüche 1 bis 5 vor. Sie beantragt, den angefochtenen Beschluss der Prüfungsstelle aufzuheben und das Patent mit den aus der Beschlussformel ersichtlichen Unterlagen zu erteilen.

Im Prüfungsverfahren sind folgende Druckschriften zum Stand der Technik in Betracht gezogen worden:

E1 DE 101 62 664 A1 E2 US 5 524 693 A E3 US 6 155 326 A E4 DE 201 15 916 U1 E5 DE 198 34 081 A1 E6 DE 101 56 711 A1 E7 DE 42 03 149 C1 E8 DE 202 12 193 U1 E9 JP 2002/335 776 A. Die geltenden Ansprüche 1 bis 5 haben folgenden Wortlaut:

1. Wickeljalousie (1) zur Abdeckung von Gebäudeöffnungen (3) oder Bereitstellung von flexiblen Wänden, insbesondere für eine im Wesentlichen vertikale Anwendung, umfassend ein flächiges, flexibles Abdeckelement (4) zur zumindest teilweisen Abdeckung des abzudeckenden Bereichs und ein von einer Antriebseinheit (8) getriebenes und am Abdeckelement (4) angebrachtes längliches Wickelelement (6), auf welches das Abdeckelement (4) aufwickelbar ist, wobei zwischen der Antriebseinheit (8) und dem Wickelelement (6) eine Teleskopgelenkkupplung vorgesehen ist, und wobei ein zum Wickelelement (6) parallel verlaufender Rand (5) des Abdeckelements fixiert festgelegt ist, so dass sich die Wickelwelle (6) entsprechend des Aufwickelfortschritts, gegebenenfalls mit einem Untersetzungsfaktor, in einer Richtung, in welcher das Abdeckelement (4) auf- bzw. abgewickelt wird, linear mitbewegt, dadurch gekennzeichnet, dass Führungsorgane (9a, 9b) zur linearen Führung der Antriebseinheit (8) in Wickelrichtung vorgesehen sind, dass die Antriebseinheit (8) eine Klettereinrichtung (15, 16) umfasst, die derart ausgelegt ist, dass die Antriebseinheit (8) während die Antriebseinheit (8) die Wickelwelle (6) antreibt, entlang der Führungsorgane (9a, 9b) in Wickelrichtung bewegt wird, dass die Klettereinrichtung (15, 16) derart auf die lineare Bewegung der Wickelwelle (6) abgestimmt ist, dass die Antriebseinheit (8) weitgehend der linearen Bewegung der Wickelwelle (6) beim Auf- bzw. Abwickeln folgt und dass die Klettereinrichtung (15, 16) ein flexibles Zugmittel (16) umfasst, das beim Auf- bzw. Abwickeln des Abdeckelements (4) für eine lineare Positionierung der Antriebseinheit (8) entsprechend auf- bzw. abgewickelt wird.

2. Wickeljalousie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die flexible Verbindung von Wickelelement (6) und Antriebseinheit (8) eine Teleskopgelenkkupplung (14) umfasst, deren Längserstreckung im eingefahrenen Zustand 60, vorzugsweise 40 cm nicht überschreitet.

3. Wickeljalousie nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Antriebseinheit (8) eine Seiltrommel (15) für die Klettereinrichtung angeordnet ist.

4. Wickeljalousie nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsorgane zur linearen Führung der Antriebseinheit (8) eine Schienenanordnung (9a, 9b) umfassen.

5. Wickeljalousie nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wickelwelle (6) im Abdeckelement (4) angeordnet ist, so dass beidseitig der Wickelwelle (6) angeordnete Teilbereiche (4a, 4b) gleichzeitig auf- bzw. abgewickelt werden können.

Für weitere Einzelheiten wird auf den Akteninhalt Bezug genommen.

II.

1. Die frist- und formgerecht eingelegte Beschwerde ist zulässig und im Hinblick auf die geltenden Unterlagen auch begründet.

2. Die Wickeljalousie nach Anspruch 1 ist patentfähig (§§ 1 bis 5 PatG). Die Unteransprüche 2 bis 5 betreffen zweckmäßige Ausgestaltungen.

2.1 Der Gegenstand der geltenden Anspruchs 1 ist gegenüber dem angeführten Stand der Technik neu. Keine der entgegengehaltenen Druckschriften zeigt eine Wickeljalousie, bei der die Klettereinrichtung ein flexibles Zugmittel umfasst, das beim Auf- bzw. Abwickeln des Abdeckelements für eine lineare Positionierung der Antriebseinheit entsprechend auf- bzw. abgewickelt wird.

2.2 Der Gegenstand der geltenden Anspruchs 1, dessen gewerbliche Anwendbarkeit nicht in Zweifel steht, beruht auch auf einer erfinderischen Tätigkeit. Die Anmeldung betrifft eine Wickeljalousie zur Abdeckung von Gebäudeöffnungen oder Bereitstellung von flexiblen Wänden, insbesondere für eine im Wesentlichen vertikale Anwendung, umfassend ein flächiges, flexibles Abdeckelement zur zumindest teilweisen Abdeckung des abzudeckenden Bereichs und ein von einer Antriebseinheit getriebenes und am Abdeckelement angebrachtes längliches Wickelelement, auf welches das Abdeckelement aufwickelbar ist, und wobei ein zum Wickelelement parallel verlaufender Rand des Abdeckelements fixiert festgelegt ist, so dass sich die Wickelwelle entsprechend des Aufwickelfortschritts, gegebenenfalls mit einem Untersetzungsfaktor, in einer Richtung, in welcher das Abdeckelement auf- bzw. abgewickelt wird, linear mitbewegt. Eine derartige Wickeljalousie sollte so weiterentwickelt werden, dass sie insbesondere für das Öffnen von unten nach oben geeignet ist und sich auch bei vergleichsweise großen Wickelhöhen in einer zum Vergleich zum Stand der Technik kompakteren Bauform anordnen lässt.

Dafür wird die Wickeljalousie dadurch weitergebildet, dass zwischen der Antriebseinheit und dem Wickelelement eine Teleskopgelenkkupplung vorgesehen ist, dass Führungsorgane (9a, 9b) zur linearen Führung der Antriebseinheit (8) in Wickelrichtung vorgesehen sind, dass die Antriebseinheit (8) eine Klettereinrichtung (15, 16) umfasst, die derart ausgelegt ist, dass die Antriebseinheit (8), während die Antriebseinheit (8) die Wickelwelle (6) antreibt, entlang der Führungsorgane (9a, 9b) in Wickelrichtung bewegt wird, dass die Klettereinrichtung (15, 16) derart auf die lineare Bewegung der Wickelwelle (6) abgestimmt ist, dass die Antriebseinheit (8) weitgehend der linearen Bewegung der Wickelwelle (6) beim Auf- bzw. Abwickeln folgt und dass die Klettereinrichtung (15, 16) ein flexibles Zugmittel (16) umfasst, das beim Auf- bzw. Abwickeln des Abdeckelements (4) für eine lineare Positionierung der Antriebseinheit (8) entsprechend auf- bzw. abgewickelt wird.

Eine derartige Gestaltung einer Wickeljalousie, insbesondere das Vorsehen einer Klettereinrichtung, die ein flexibles Zugmittel umfasst, das beim Auf- bzw. Abwickeln des Abdeckelements für eine lineare Positionierung der Antriebseinheit entsprechend auf- bzw. abgewickelt wird, wird durch den zitierten Stand der Technik nicht nahegelegt.

Als nächstliegender Stand der Technik zeigt die E3 bei einer vergleichbaren Wickeljalousie eine Klettereinrichtung, bei der die lineare Positionierung der Antriebseinheit durch ein flexibles Zugmittel erfolgt, das die Antriebseinheit über eine Umlenkrolle mit einem Kontergewicht verbindet, das eine zur Antriebseinheit komplementäre Bewegung ausführt. Eine lineare Positionierung durch Auf- bzw. Abwickeln des flexiblen Zugmittels zu erreichen, wird dadurch nicht angeregt. Eine Wickeljalousie, bei der ein flexibles Zugmittel beim Auf- und Abwickeln des Abdeckelements an der Antriebseinheit auf- bzw. abgewickelt wird, ist in der E5 dargestellt und beschrieben. Bei dieser Wickeljalousie ist die Antriebseinheit ortsfest angeordnet, die Wickelwelle frei beweglich und das flexible Zugmittel dient dazu, den oberen Rand des Abdeckelements abzusenken bzw. anzuheben. Da der Antriebsmotor ortsfest ist und das Wickelelement frei beweglich am Abdeckelement aufgehängt ist, wird vorgeschlagen, die Antriebseinheit mit dem Wickelelement durch eine Teleskopgelenkkupplung zu verbinden (Spalte 2, Zeilen 38 bis 52). Dem flexiblen Zugmittel ist mit dem Absenken und Anheben des oberen Rands des Abdeckelements eine ganz klare Aufgabe zugewiesen. Es kann daher dieser Druckschrift keine Anregung entnommen werden, mit Hilfe des flexiblen Zugmittels die Antriebseinheit linear zu positionieren, also der Bewegung der Wickelwelle beim Auf- und Abwickeln des Abdeckelements zu folgen.

Die übrigen Entgegenhaltungen betreffen einen weiter abliegenden Stand der Technik, so dass sie keine Hinweise oder Anregungen geben können eine Wickeljalousie mit den im Kennzeichen des Anspruchs 1 genannten Merkmalen weiterzuentwickeln.

3. Einer weitergehenden Begründung des Beschlusses bedarf es nicht, da dem Antrag des einzigen am Beschwerdeverfahren Beteiligten gefolgt wird und die wesentlichen Gründe der Entscheidung dargelegt wurden. Dr. Lischke Hildebrandt Eisenrauch Dr. Großmann prö