Rechtsprechung / BPatG / 27. Senat / 2010
BPatG Beschluss vom 25.06.2010 – 27 W (pat) 140/09
27. Senat
Gewerblicher RechtsschutzBundVolltext
BUNDESPATENTGERICHT
27 W (pat) 140/09
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(Aktenzeichen) …
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
betreffend die Marke 304 13 041
hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 25. Juni 2010 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Albrecht und die Richter Schwarz und Kruppa
beschlossen:
Der Tenor des Beschlusses des Senats vom 15. Februar 2010 wird wegen eines Schreibfehlers nach § 80 Abs. 1 MarkenG von Amts wegen dahingehend berichtigt, dass es statt „Beschluss der Markenstelle für Klasse 41 des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 15. Januar 2009“ richtig lauten muss: „Beschluss der Markenstelle für Klasse 9 des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 15. Januar 2009“.
G r ü n d e
Wie sich aus dem Tatbestand ergibt, ist der angefochtene Beschluss von der Markenstelle für Klasse 9 und nicht von derjenigen für Klasse 41 erlassen worden. Auch wenn der Schreibfehler keine Auswirkungen hat, ist zum allseitigen besseren Verständnis der Tenor auf Anregung des Deutschen Patent- und Markenamtes zu berichtigen.
Dr. Albrecht Kruppa Schwarz Ko