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# BPatG, Beschluss vom 25.06.2010 – 27 W (pat) 140/09

27. Senat

BUNDESPATENTGERICHT

27 W (pat) 140/09

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(Aktenzeichen) …

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache

betreffend die Marke 304 13 041

hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 25. Juni 2010 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Albrecht und die Richter Schwarz und Kruppa

beschlossen:

Der Tenor des Beschlusses des Senats vom 15. Februar 2010 wird wegen eines Schreibfehlers nach § 80 Abs. 1 MarkenG von Amts wegen dahingehend berichtigt, dass es statt „Beschluss der Markenstelle für Klasse 41 des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 15. Januar 2009“ richtig lauten muss: „Beschluss der Markenstelle für Klasse 9 des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 15. Januar 2009“.

G r ü n d e

Wie sich aus dem Tatbestand ergibt, ist der angefochtene Beschluss von der Markenstelle für Klasse 9 und nicht von derjenigen für Klasse 41 erlassen worden. Auch wenn der Schreibfehler keine Auswirkungen hat, ist zum allseitigen besseren Verständnis der Tenor auf Anregung des Deutschen Patent- und Markenamtes zu berichtigen.

Dr. Albrecht Kruppa Schwarz Ko

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Zitiervorschlag: BPatG, Beschluss vom 25.06.2010 – 27 W (pat) 140/09

Datenquelle: bundespatentgericht.de, abgerufen 29.07.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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