Rechtsprechung / BPatG / 25. Senat / 2009

BPatG Berichtigungsbeschluss vom 24.07.2009 – 25 W (pat) 22/08

25. Senat

Gewerblicher RechtsschutzBundVolltext

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verbunden mit Beschluss vom 16. April 2009

BUNDESPATENTGERICHT

25 W (pat) 22/08

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(Aktenzeichen)

B E R I C H T I G U N G S B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache …

betreffend die Marke 305 58 901

hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 24. Juli 2009 unter Mitwirkung der Richterin Bayer als Vorsitzende sowie der Richter Merzbach und Metternich

beschlossen:

Der Beschluss vom 16. April 2009 wird dahingehend berichtigt, dass auf Seite 8 unten der letzte Satz "Die Beschwerde der Widersprechenden hat daher Erfolg" lautet.

G r ü n d e

Der Beschluss vom 16. April 2009 ist gemäß § 95 Abs. 1 MarkenG dahingehend zu berichtigen, dass der letzte Satz auf Seite 8 des Beschlusses "Die Beschwerde der Widersprechenden hat daher Erfolg" lautet. Der Satz "Die Beschwerde der Widersprechenden hat daher keinen Erfolg" ist offensichtlich unrichtig. Dies ergibt sich sowohl aus dem Tenor sowie den Gründen des Beschlusses.

Bayer Merzbach Metternich Hu