Rechtsprechung / BGH / 10. Zivilsenat / 2025

BGH Urteil vom 15.07.2025 – X ZR 37/24

10. Zivilsenat · ECLI:DE:BGH:2025:150725UXZR37.24.0

ZivilrechtBundVolltext

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Tenor§

Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten werden das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 13. März 2024 aufgehoben und das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Mannheim vom 5. Juni 2020 abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Von Rechts wegen

Tatbestand§

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-07-15/x-zr-37-24#rd_1

Die Klägerin hat die Beklagte wegen Verletzung des europäischen Patents 1 671 695 (Klagepatents) in Anspruch genommen.

2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-07-15/x-zr-37-24#rd_2

Das Landgericht hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt. Das Berufungsgericht hat ihre Berufung zurückgewiesen. Dagegen wendet sich die Beklagte mit der Nichtzulassungsbeschwerde.

3Permalink zu Rn. 3recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-07-15/x-zr-37-24#rd_3

Der Senat hat das Klagepatent mit Urteil vom 13. Mai 2025 (X ZR 50/23 - Hohlfaserdialysator) für nichtig erklärt.

4Permalink zu Rn. 4recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-07-15/x-zr-37-24#rd_4

Die Klägerin hat daraufhin den Verzicht (§ 306 ZPO) auf die im vorliegenden Rechtsstreit geltend gemachten Ansprüche erklärt.

5Permalink zu Rn. 5recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-07-15/x-zr-37-24#rd_5

Die Beklagte beantragt den Erlass eines Verzichtsurteils.

Entscheidungsgründe§

6Permalink zu Rn. 6recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-07-15/x-zr-37-24#rd_6

Das Verzichtsurteil ist gemäß § 555 Abs. 1 und § 306 ZPO antragsgemäß zu erlassen.

7Permalink zu Rn. 7recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-07-15/x-zr-37-24#rd_7

Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein Klageverzicht im Sinne von § 306 ZPO auch in einem Verfahren über eine Nichtzulassungsbeschwerde zulässig. In dieser Konstellation kann das Verzichtsurteil ohne mündliche Verhandlung ergehen (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2021 - X ZR 147/17, GRUR 2022, 511 Rn. 8 ff. - Verzichtsurteil).

8Permalink zu Rn. 8recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-07-15/x-zr-37-24#rd_8

Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 Abs. 1 ZPO.

Bacher Hoffmann Deichfuß

Rensen von Pückler