Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 2016
BGH Beschluss vom 02.03.2016 – 5 ARs 60/15
5. Strafsenat · ECLI:DE:BGH:2016:020316B5ARS60.15.0
StrafrechtBundVolltext
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Tenor§
Der beabsichtigten Entscheidung des 3. Strafsenats steht Rechtsprechung des 5. Strafsenats nicht entgegen. An eventuell früher abweichender Rechtsprechung hält der Senat aus den Gründen des Anfragebeschlusses nicht fest.
Sander Schneider König
Berger Feilcke