Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 2015
BGH Beschluss vom 21.07.2015 – 2 StR 63/14
2. Strafsenat
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 63/14 vom 21. Juli 2015 in der Strafsache gegen
1.
2.
wegen Totschlags u.a.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. Juli 2015 beschlossen:
Wegen eines offensichtlichen Fassungsversehens werden die Gründe des Urteils vom 6. Mai 2015 in Rn. 1 2. Satz wie folgt korrigiert:
„Das Rechtsmittel des Angeklagten P. B. hat in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg; im Übrigen ist es - wie auch die Revision des S. B. - unbegründet.“
Fischer Krehl Eschelbach
Ott Zeng