Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 2015

BGH Beschluss vom 21.07.2015 – 2 StR 63/14

2. Strafsenat

StrafrechtBundFachanwälte für Strafrecht findenVolltext

Als PDF speichern

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 63/14 vom 21. Juli 2015 in der Strafsache gegen

1.

2.

wegen Totschlags u.a.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. Juli 2015 beschlossen:

Wegen eines offensichtlichen Fassungsversehens werden die Gründe des Urteils vom 6. Mai 2015 in Rn. 1 2. Satz wie folgt korrigiert:

„Das Rechtsmittel des Angeklagten P. B. hat in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg; im Übrigen ist es - wie auch die Revision des S. B. - unbegründet.“

Fischer Krehl Eschelbach

Ott Zeng