Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 2013
BGH Beschluss vom 18.07.2013 – 2 StR 118/13
2. Strafsenat
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 118/13
vom 18. Juli 2013 in der Strafsache gegen
wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u. a.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. Juli 2013 beschlossen:
Der Senatsbeschluss vom 19. Juni 2013 wird wegen offensichtlichen Schreibversehens im Einleitungssatz zur Entscheidungsformel dahin berichtigt, dass das Beschlussdatum auf "19. Juni 2013" lautet.
Fischer Schmitt Eschelbach
Ott Zeng