Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 2010

BGH Beschluss vom 21.12.2010 – 2 StR 497/10

2. Strafsenat

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 497/10

vom 21. Dezember 2010 in der Strafsache gegen

wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Der Senatsbeschluss vom 18. November 2010 wird wegen eines Schreibversehens im Tenor dahingehend berichtigt, dass es anstelle "Urteil des Landgerichts Gera", "Urteil des Landgerichts Erfurt" heißen muss.

Rissing-van Saan Fischer Schmitt

Eschelbach Ott