Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 2010
BGH Beschluss vom 21.12.2010 – 2 StR 497/10
2. Strafsenat
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 497/10
vom 21. Dezember 2010 in der Strafsache gegen
wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Der Senatsbeschluss vom 18. November 2010 wird wegen eines Schreibversehens im Tenor dahingehend berichtigt, dass es anstelle "Urteil des Landgerichts Gera", "Urteil des Landgerichts Erfurt" heißen muss.
Rissing-van Saan Fischer Schmitt
Eschelbach Ott