Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 2009

BGH Beschluss vom 08.01.2009 – 5 StR 547/08

5. Strafsenat

StrafrechtBundVolltext

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS§

vom 8. Januar 2009 in der Strafsache gegen

wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u. a.

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. Januar 2009

beschlossen:

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landge-

richts Braunschweig vom 21. August 2008 wird mit der Maß-

gründet verworfen, dass der Angeklagte im Fall II. 24 der Ur-

teilsgründe nicht wegen schweren sexuellen Missbrauchs

von Kindern, sondern wegen sexuellen Missbrauchs von

Kindern verurteilt ist (vgl. Antragsschrift des Generalbundes-

anwalts vom 1. Dezember 2008).

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und

die dadurch den Nebenklägerinnen entstandenen notwendi-

gen Auslagen zu tragen.

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