Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 2005

BGH Beschluss vom 28.11.2005 – 5 StR 478/05

5. Strafsenat

StrafrechtBundVolltext

1 zitierte Normen Als PDF speichern

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS§

vom 28. November 2005 in der Strafsache gegen

wegen versuchten Mordes u. a.

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. November 2005

beschlossen:

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landge-

richts Frankfurt (Oder) vom 29. März 2005 wird nach § 349

Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu

tragen.

Der Senat hält die gefundene Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs

Monaten angesichts des massiven Tatbildes – aus menschenverachtender

Motivation geschehenes Anzünden eines schlafenden Obdachlosen, der die

entstandenen Brandwunden nur dank intensivmedizinischer Versorgung mit

erheblichen Verletzungsfolgen überlebte – für ausgesprochen milde.

Basdorf Häger Gerhardt

Brause Schaal