Rechtsprechung / BGH / 1. Strafsenat / 1997

BGH Beschluss vom 18.02.1997 – 1 StR 772/96

1. Strafsenat

StrafrechtBundVolltext

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BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS 1 StR 772/96 Karton vom

18. Februar 1997 in der Strafsache

gegen

Professor Dr. Alfred MW - « EEE aus “ I geboren am GEM 1543 ir Au

wegen sexueller Nötigung u.a.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 18. Februar 1997 beschlossen:

Es wird festgestellt, daß das Urteil des Landgerichts Konstanz vom 31. Mai 1996 an den Verteidiger am 19. August 1996 wirksam zuge-

stellt worden ist. Gründe:

Zwar ergibt sich die Zustellungsvollmacht des zusätzlich für das Revisionsverfahren beauftragten Verteidigers, Rechtsanwalt Professor Dr. WED aus EEE, nicht aus der Untervollmacht vom 19. Juli 1996, die ihm die für den Angeklagten in der Hauptverhandlung als Verteidigerin aufgetretene Rechtsanwältin Rp- DEE aus KO erteilt hat. Für die Verteidigerin befindet sich weder eine vom Angeklagten ausgestellte, dem § 145a StPO genügende Verteidigervollmacht bei den Akten noch ist die mündliche Erteilung der Vollmacht im Sitzungsprotokoll beurkundet (BGHSt 41, 303). Der Angeklagte hat jedoch Rechtsanwalt Professor Dr. vB am 21. Juli 1996 eine Strafprozessvollmacht erteilt, die ausdrücklich auch den Passus enthält, daß der Verteidiger ermächtigt wird, Zustellungen aller Art, insbesondere von Ladungen, Urteilen und Beschlüssen in Empfang zu nehmen. Dem Verteidiger ist damit für das Revisionsverfahren eine zusätzliche, rechtsgeschäftliche Rechtsmacht verliehen worden, die über die gesetzliche Bevollmächtigungsfiktion des § 145a StPO hinausgeht (so auch Schnarr NStZ 1997, 15,

16). Der Verteidiger ist damit empfangsberechtigt, wie dies auch ein Dritter sein könnte. Diese mit Abschluß des Verteidigervertrages als Geschäftsbesorgungsvertrag entstandene rechtsgeschäftliche Zustellungsvollmacht muß, notfalls auch nachträglich, nachgewiesen werden. Diesen Nachweis hat der Verteidiger am 27. November 1996 mit Einreichen der Strafprozessvollmacht vom 21. Juli 1996 geführt. Damit ist die

an ihn am 19. August 1996 bewirkte Zustellung des Urteils

wirksam. Ulsamer Granderath Brüning

wahl Boetticher