Rechtsprechung / BGH / 1. Strafsenat / 1996

BGH Beschluss vom 02.10.1996 – 1 StR 513/96

1. Strafsenat

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BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS§

vom

2. Oktober 1996 in der Strafsache

gegen

Gerhard Heinz Emil C EB aus Li (Sroßbritannien), geboren am EEE» 1945 in ei. Kreis

REED jetzt Kreis re.

wegen Betruges

AFG

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 2. Oktober 1996 gemäß S 154 Abs. 2, § 349 Abs. 2 und 4 StPO - zu 2. und 3. einstimmig - beschlossen:

1. Das Verfahren wird auf Antrag des Generalbundesanwalts gemäß S 154 Abs. 2 StPO eingestellt, soweit es den Vorwurf des Betruges zum Nachteil von 34 in den Urteilsgründen nicht namentlich festgestellten Geschädigten betrifft; insoweit fallen die Kosten des Verfahrens und die dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen der Staatskasse zur Last.

2. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Weiden i.d.OPf. vom 30. Mai 1996 im Schuldspruch dahin geändert, daß der Angeklagte des Betruges in 2.848 Fällen schuldig ist.

3. Die weitergehende Revision wird verworfen.

4. Der Angeklagte trägt die verbleibenden Kosten seines Rechtsmittels.

AFYG

Gründe§

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Betruges in 2.882 Fällen zu der Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. In der Gesamtzahl von 2.882 Fällen sind 34 Fälle des Betruges zum Nachteil nicht namentlich festgestellter Geschädigter enthalten; insoweit hat der Senat das Verfahren auf Antrag des Generalbundesanwalts eingestellt mit der Folge, daß damit auch die entsprechenden Einzelstrafen entfallen. Demgemäß war auf die Revision des Angeklagten der Schuldspruch dahin zu ändern, daß der Angeklagte des Betruges (nur) in 2.848 Fällen schuldig ist. Der Wegfall der 34 Einzelstrafen ist angesichts der verbleibenden Vielzahl der Taten ohne Einfluß auf die - ohnehin geringe - Gesamtstrafe. Im übrigen hat die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.

Schäfer Ulsamer Maul

Granderath Wahl