Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1994

BGH Beschluss vom 16.03.1994 – 5 StR 90/94

5. Strafsenat

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BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS§

vom 16. März 1994 in der Strafsache gegen

Salvador Erasmo Or mmm> - O EEE

aus Hp, geboren am 3. EM 1952 in Same die CHEMIE,

wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes u.a.

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. März 1994 beschlossen:

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 16. November 1993 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dadurch den Nebenklägern entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.

Die Strafe hält der revisionsgerichtlichen Nachprüfung stand, wenngleich sie angesichts des Erlebens des Angeklagten in Chile und seines Geständnisses hoch ist.

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