Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1994

BGH Beschluss vom 15.02.1994 – 5 StR 30/94

5. Strafsenat

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BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS§

vom 15. Februar 1994 in der Strafsache gegen

Wolfgang Michael Gr En aus Co, geboren am a. EEEEB 1951 irn Va /T.,

wegen Vergewaltigung u.a.

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. Februar 1994 beschlossen:

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bremen vom 28. Juni 1993 wird nach S 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dadurch der Nebenklägerin entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.

Daß die Verurteilung aus § 176 Abs. 5 StGB entfallen muß, wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, nötigt den Senat nicht dazu, die Formel des angefochtenen Urteils abzuändern. Bei der Verurteilung aus § 176

Abs. 1 StGB verbleibt es.

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