Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1994
BGH Beschluss vom 19.01.1994 – 5 StR 760/93
5. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
Va
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS§
vom 19. Januar 1994 in der Strafsache gegen
Volker Hans Adalbert Sch > „aus bEMMEEER, geboren am &. ER 1950 in Sum,
wegen Kapitalanlagebetruges
Der 5.
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Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. Janubeschlossen:
Die Revision des Angeklagten Schs sesen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 4. Mai 1993 wird nach 5 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Zu dem Einwand der Revision, der Aktionärsbrief vom 17. August 1990 sei mit Rücksicht auf eine mangelnde Vollständigkeit der darin enthaltenen Angaben über den Vermögensstand der "European Enterprises Holding Ltd. Inc." nicht als Prospekt, Darstellung oder Übersicht im Sinne des S 264 a
Abs. 1 StGB zu betrachten, bemerkt der Senat, daß eine, für sich gesehen, eingeschränkte Verständlichkeit der gegebenen Informationen der Verurteilung wegen Kapitalanlagebetruges jedenfalls dann nicht entgegensteht, wenn wie hier eine ÄußBerung auf früheren Angaben, die ihrerseits unter § 264 a StGB fallen, gegenüber denselben Adressaten aufbaut.
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