Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1993
BGH Beschluss vom 21.12.1993 – 5 StR 714/93
5. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS§
vom 21. Dezember 1993 in der Strafsache gegen
Yilmaz KB „aus Hoc, geboren am 4. Januar 1964 in ICE (Te) ,
wegen unerlaubten Handeltreibens mit Heroin u.a.
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. Dezember 1993 beschlossen:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hannover vom 6. August 1993 wird nach S 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Der Senat schließt aus, daß der Angeklagte durch die Annahme fortgesetzter Handlungen beschwert sein kann, zumal da er nach den Urteilsfeststellungen in allen drei Fällen jeweils wiederholt mit Teilmengen Handel getrieben hat, die schon für sich die Voraussetzungen des Regelbeispiels nach § 29 Abs. 3 S. 2 Nr. 4 BtMG a. F. erfüllten.
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