Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1991

BGH Beschluss vom 27.02.1991 – 5 StR 444/90

5. Strafsenat

StrafrechtBundVolltext

Zitiert von 7 Entscheidungen 1 häufig zusammen zitierte Als PDF speichern

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS in der Strafsache gegen

1. den Kaufmann Kurt R EB aus 1. geboren am EEE 1914 in SE.

2. den Diplom-Ingenieur

Peter <S En aus SEEEED-SCHEEEED- geboren am EEE 1936 in ru.

- Sachbezeichnung: Dr. MB. Erich u.a. - wegen umweltgefährdender Abfallbeseitigung

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. Februar 1991 beschlossen:

Absatz 1 der Formel des am 26. Februar 1991 verkündeten Urteils wird wie folgt klargestellt:

Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 12. Februar 1990 mit den Feststellungen aufgehoben, soweit es die Angeklag-

ten RB und SEE betrifft.

Laufhütte Fuhrmann Horstkotte Harms Häger