Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1991
BGH Beschluss vom 27.02.1991 – 5 StR 444/90
5. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
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5 StR 444/90 98
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS in der Strafsache gegen
1. den Kaufmann Kurt R EB aus 1. geboren am EEE 1914 in SE.
2. den Diplom-Ingenieur
Peter <S En aus SEEEED-SCHEEEED- geboren am EEE 1936 in ru.
- Sachbezeichnung: Dr. MB. Erich u.a. - wegen umweltgefährdender Abfallbeseitigung
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. Februar 1991 beschlossen:
Absatz 1 der Formel des am 26. Februar 1991 verkündeten Urteils wird wie folgt klargestellt:
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 12. Februar 1990 mit den Feststellungen aufgehoben, soweit es die Angeklag-
ten RB und SEE betrifft.
Laufhütte Fuhrmann Horstkotte Harms Häger