Rechtsprechung / BGH / 4. Strafsenat / 1990
BGH Beschluss vom 15.02.1990 – 4 StR 451/89
4. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS§
in der Strafsache
gegen
Reinhold G CB zus HB, dort geboren am GE 1350, zur Zeit in Haft,
wegen Vergewaltigung u.a.
wıcI
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers
am 15. Februar 1990 einstimmig beschlossen:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom
4. Januar 1989 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (S 349 Abs. 2 StPO).
Der Senat hat jedoch den Urteilstenor - mit Ausnahme der Kostenentscheidung -
wie folgt neu gefaßt:
"l. Das Urteil des Amtsgerichts - Jugendschöffengerichts - Saarbrücken vom 25. April 1988 wird aufgehoben.
2. Der Angeklagte wird wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung zur Freiheitsstrafe von drei Jah-
ren verurteilt."
Das Landgericht hat als Gericht erster Instanz entschieden. Der Überleitungsbeschluß vom
19. Dezember 1989 (Bl. 350 d.A.) war rechtmäßig, da das Landgericht nur als erstinstanzliches Gericht über die Berufung der Staatsanwaltschaft verhandeln konnte. An diesen zutreffenden Beschluß war das Landgericht gebunden;
daß es dann doch eine im Rahmen des S 24 Abs. 2 GVG liegende Strafe verhängt hat, ändert hieran nichts (vgl. BGHSt 21, 229, 231; 34, 159, 164). Das hat zur Folge, daß das Urteil des Amtsgerichts aufzuheben und insgesamt eine erstinstanzliche Entscheidung zu treffen ist (vgl. BGH bei pfeiffer/Miebach NStZ 1986, 210 Nr. 27). Eine Berichtigung der Kostenentscheidung des angefochtenen Urteils ist dem Senat verwehrt, da gegen diese von der Staatsanwaltschaft keine sofortige Beschwerde nach § 464 Abs. 3 StPO eingelegt wor-
den ist.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren erwachsenen notwendigen Ausla-
gen zu tragen.
Knoblich Goydke Jähnke Meyer-Goßner Steindorf
AL