Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1990

BGH Beschluss vom 10.01.1990 – 2 StR 516/89

2. Strafsenat

StrafrechtBundVolltext

Als PDF speichern

BUNDESGERICHTSHOF

2 StR 516/89 BESCHLUSS ne" 9

r

Biego- Ben

in der Strafsache

gegen

Peter Wolfgang Bl GEEEEEEEEEEEED ‚ ohne festen Wohnsitz, geboren am. EB 1957 in TB /Kreis LEE, zur Zeit

in Untersuchungshaft,

wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln u.a.

wıIl

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. Januar 1990 beschlossen:

Der Antrag des Verteidigers vom 28. Dezember 1989 auf Änderung des Tenors des Senatsurteils vom 6. Dezember 1989 wird

zurückgewiesen. Gründe:

Der Antrag ist, seine Zulässigkeit unterstellt, nicht begründet. Eine offensichtliche Unrichtigkeit liegt nicht vor (vgl. LR-Hanack StPO 24. Aufl. § 344 Rdn. 13; Kleinknecht/ Meyer, StPO 39. Aufl. § 344 Rdn. 5).

Kae

Herdegen Maier Gollwitzer Detter Schäfer