Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1988
BGH Beschluss vom 12.01.1988 – 5 StR 657/87
5. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS§
in der Strafsache
gegen
den Bundesbahnoberinspektor Horst DEE aus OCHEHEEED (0 GE geboren am EEE 1910 in vom,
zur Zeit in Haft,
wegen Totschlags
A
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung und - zu 2. - auf Antrag des Generalbundesanwalts am 12. Januar 1988 nach § 349 Abs. 2 und 4 StPO einstimmig
beschlossen:
l. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil
‚‚,‚des Schwurgerichts in Oldenburg (Oldenburg) vom 2. September 1987 im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts Oldenburg (Oldenburg) zurückverwiesen, die auch über
die Kosten der Revision zu entscheiden hat.
während die Revision zum Schuldspruch offensichtlich unbe-
gründet ist, hat der Strafausspruch keinen Bestand.
Der Angeklagte "faßte" seine Ehefrau "mit beiden Händen
am Hals und würgte sie mindestens 5 Minuten lang mit ganz erheblicher Kraft in der Absicht, sie zu töten" (UA S. 10). Das Schwurgericht verwertet gegen ihn "die besonders intensive Handlung, durch die er seine Frau zu Tode gebracht hat, nämlich das minutenlange Zudrücken am Hals mit einer ganz erheblichen Kraftentfaltung"” (UA S. 23). Nach dem Gutachten des pathologischen Sachverständigen, dem das Schwurgericht sich angeschlossen hat, ist es "durch das erhebliche Würgen" zu einer zentralen Lähmung und schließlich zum Tode gekommen.
Ad
"Dieser Würgevorgang müsse mindestens 5 Minuten, wahrscheinlich sogar 7 - 8 Minuten gedauert haben. Bei kürzeren Würgevorgängen komme es grundsätzlich nicht zum Tod, sondern zunächst zu irreversibelen Schäden am Gehirn des Opfers"
{UA S. 17). Hiernach ist nicht ersichtlich, daß der Angeklagte wesentlich mehr Gewalt angewendet hat als erforderlich war, um den von ihm gewollten Tod seiner Frau herbei-
zuführen.
Herrmann Fleischmann Schuster
Fuhrmann Niepel