Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1987

BGH Beschluss vom 24.04.1987 – 2 StR 156/87

2. Strafsenat

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BUNDESGERICHTSHOF

2 StR 156/87 BESCHLUSS

in der Strafsache Armin K EEE aus U, geboren am EEE 1966

in Mi. zur Zeit in Untersuchungshaft,

wegen schweren Raubes u. a.

wIII

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Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. April 1987 gemäß § 349 Abs. 2 bis 4 StPpo einstimmig beschlossen:

I. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 8. Dezember 1986 im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben; insoweit wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

II. Die weitergehende Revision wird verworfen.

Gründe§

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen schweren Raubes und Diebstahls unter Einbeziehung der Urteile des Amtsgerichts Cochem vom 29. Februar 1984 und vom 31, Juli 1985 zu einer Einheitsjugendstrafe von sechs Jahren verurteilt.

Dagegen richtet sich seine Revision, mit der er das Verfahren beanstandet und die Verletzung sachlichen Rechtes rügt.

Das Rechtsmittel hat zum Teil Erfolg. Soweit es dem Schuldspruch gilt, ist es im Sinne des S§ 349 Abs. 2 StPO unbegründet. Der Strafausspruch hält dagegen rechtlicher Prüfung nicht stand.

Bei der Einbeziehung früherer rechtskräftiger Urteile (s 31 Abs. 2 JGG) muß sich die im Rahmen der Strafzumessung anzustellende Gesamtwürdigung auch auf die diesen zugrundeliegenden Straftaten erstrecken (BGHSt 16, 335, 337; Brunner, JGG 8. Aufl. $S 31 Rdn. 12 m. w. N.). Daran fehlt es. Die in den Urteilsgründen angestellten Strafzumessungserwägungen beziehen sich ausschließlich auf die neuen Straftaten des Angeklagten, während die früher abgeurteilten Taten, die den einbezogenen Urteilen zugrundeliegen, keine Berücksichtigung erfahren haben.

Demgemäß muß die Strafe neu festgesetzt werden.

Für die neue Hauptverhandlung wird auf BGHSt 16, 335, 336 £f (vgl. auch Brunner aaO Rdn. 14) hingewiesen.

Herdegen Müller Meyer Theune Niemöller