Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1985

BGH Beschluss vom 05.06.1985 – 2 StR 167/85

2. Strafsenat

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AT

BUNDESGERICHTSHOF

2 StR 167/85 BESCHLUSS

in der Strafsache

gegen

die Hausfrau Karin Susanne MD zeborene Kg

aus K@B, geboren am ED 9.5 ir Le, zur

Zeit in Strafhaft in anderer Sache,

wegen Diebstahls u.a.

- 2-

Der 2, Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat an 5. Juni 1985 beschlossen:

Der Entscheidungsformel des am 5. Juni 1985 verkündeten Urteils des Senats wird im Wege der Berichtigung folgender Satz hinzugefügt:

Die weitergehende Revision wird verworfen.

Gründe§

Da die Feststellungen zum äußeren Petgeschehen bestehenbleiben, hat das Rechtsmittel nicht in vollem Umfang Erfolg. Nur im Unfang der Aufhehung wurde die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Damit wurde die unbeschränkt eingelegte weitergehende Revision verworfen. Diesem offensichtlichen Sachverhalt trägt der Beschluß Rechnung

Meyer Maier Theune Niemöller _ Gollwitzer