Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1981

BGH Urteil vom 15.12.1981 – 5 StR 603/81

5. Strafsenat

StrafrechtBundVolltext

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BUNDESGERICHTSHOF

IM NAMEN DES VOLKES

: URTEIL

in der Strafsache

gegen

den Steuerberater Dr.rer.pol. Reinhard BB aus Beil,

dort geboren am il 13.0,

wegen Untreue

-2- ATI

Der 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 15.Dezember 1981, an der teilgenommen haben:

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Herrmann,

die Richter am Bundesgerichtshof Fleischmann Horstkotte Rebitzki Dr.Niepel als beisitzende Richter,

Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof EB als Vertreter der Bundesanwaltschaft,

Rechtsanwalt EEE

als Verteidiger,

Justizangestellte n

als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,

für Recht erkannt:

Auf die Revision des Angeklagten Dr.rer.pol. BB wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 9.April 1981, soweit der Angeklagte verurteilt worden ist, mit den Feststellungen aufgehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache, auch zur Entscheidung über die Kosten der Revision, an eine andere Strafkammer zurückverwiesen.

- Von Rechts wegen -

- 3 .- 133

Gründe§

Die Feststellungen des angefochtenen Urteils tragen

die Verurteilung des Beschwerdeführers wegen Untreue nicht,

Eine lückenhafte Abrechnung, die es wahrscheinlich macht, daß die Geltendmachung begründeter Ansprüche unterbleibt, kann ein Nachteil im Sinne von § 266 StGB sein, wenn das Bestehen begründeter Ansprüche festgeste 121 t ist (BGHSt 20,304). Solche Feststellungen hat der Tatrichter nicht getroffen. Er hat im Gegenteil ausdrücklich offen gelassen, ob die von dem Angeklagten bisher vorgenommene Abrechnung des Anderkonto II vollständig war (UA S.26). Daß die Zeugin KB Kosten der Rechtsverfolgung aufgewendet hat, erfüllt den Tatbestand der Untreue ebenfalls nicht. Nur der dem zu betreuenden Vermögen

zugefügte Nachteil ist für § 266 StGB rechtserheblich (Hübner in LK § 266 RNr.94).

Der Generalbundesanwalt hat beantragt, die Revision im Schuläspruch zu verwerfen.

Herrmann Fleischmann Horstkotte Rebitzki Niepel