Rechtsprechung / BGH / 1. Strafsenat / 1980
BGH Beschluss vom 02.12.1980 – 1 StR 677/80
1. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
BUNDESGERICHTSHOF
1_StR 677/80 BESCHLUSS
2 Ah in der Strafsache gegen 1. 2. 3.
unerlaubten Handels mit Betäubungswegen mitteln u.a.
CF
-2- 03
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung der Beschwerdeführer am 2. Dezember 1980 gemäß § 349 Abs. 2, 3 und 4 StPo einstimmig beschlossen;
1. Auf die Revision des Angeklagten Sep wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 21. April 1980 im gesamten Strafausspruch gegen diesen Angeklagten mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben,
2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels des Angeklagten Schostag, an eine andere Strafkamnmer des Landgerichts zurückverwiesen.
3. Die weitergehende Revision des Angeklagten SCHEmm; sowie die Revisionen der Angeklagten
EEE und KB gegen das Urteil des Land-
gerichts Nürnberg-Fürth vom 21. April 1980 werden verworfen.
4. Die Angeklagten DW und me tragen jeweils die Kosten ihres Rechtsmittels.
Gründe§
Die auf die allgemeine Sachrüge gestützten Revisionen der Angeklagten E und Kb sind offensichtlich unbegründet. Ohne Erfolg bleibt auch die Revision des Angeklagten SC, soweit sie sich gegen den Schuldspruch
wendet. Das auf die Sachrüge gestützte Rechtsmittel führt jedoch zur Aufhebung des Strafausspruchs aus den Gründen, die der Generalbundesanwalt wie folgt dargelegt hat:
„Die Strafkammer hat bei der Strafzumessung für den Angeklagten SC zu seinem Nachteil verwertet, "daß er noch unter Bewährung stand, als er gegen das Betäubungsmittelgesetz verstieß" (UA S. 23). Nach den Feststellungen der Strafkammer fanden Je-Goch die Verstöße des Angeklagten Sc gegen das Betäubungsmittelgesetz in der Zeit von Mai 1979 bis November 1979 statt, während die einzige dem Urteil zu entnehmende Strafaussetzung zur Bewährung am 11. Dezember 1979 durch Urteil des Amtsgerichts Fürth (234 Js 10401/79) gewährt worden ist."
Pikart Woesner Ulsamer Schikora Foth