Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1980

BGH Urteil vom 04.03.1980 – 5 StR 757/79

5. Strafsenat

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O8

StR _757/7 BG

BUNDESGERICHTSHOF

IM NAMEN DES VOLKES

URTEIL§

in der Strafsache

gegen

den Kaufmann Alfred > EB aus Schü, geboren om ip 1955 in A GE,

wegen Betruges u.a,

52

Der 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 4.März 1980, an der teilgenommen haben:

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Herrmann,

die Richter am Bundesgerichtshof Fleischmann Horstkotte Rebitzki Dr.Niepel als beisitzende Richter,

Bundesanwalt EB als Vertreter der Bundesanwaltschaft,

Rechtsanwalt EEEEENEEEEEEE als Verteidiger,

Justizamtsinspektor als Urkundsbeanter der Geschäftsstelle,

für Recht erkannt

l. Das Verfahren wegen falscher Versicherung an Eides Statt (Fälle 1 und 33 der Urteilsgründe) wird auf Antrag des Generalbundesanwalts gemäß § 154 Abs.2 StPO eingestellt.

2. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 3.August 1979 im Ausspruch über die Gesamtstrafen mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.

3. Die weitergehende Revision wird verworfen.

4. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts, auch zur Entscheidung über die Kosten der Revision, zurückverwiesen.

- Von Rechts wegen -

er SL

Gründe§

1. Die allein erhobene Sachrüge ist offensichtlich unbegründet, soweit der Angeklagte wegen Betruges, Untreue und Urkundenfälschung verurteilt worden ist.

2. Die Einstellung des Verfahrens wegen falscher Versicherung an Eides Statt in zwei Fällen hat auf die Einzelstrafen in den übrigen Fällen keinen Einfluß. Dagegen konnten die Gesamtstrafen nicht bestehenbleiben.

Herrmann Fleischmann Horstkotte Rebitzki Niepel