Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1979

BGH Beschluss vom 24.10.1979 – 2 StR 594/79

2. Strafsenat

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BUNDESGERICHTSHOF

2 StR 594 BESCHLUSS Ztg So in der Strafsache gegen

den Arbeiter Roland Erwin N EB aus Fam, dort geboren am EEEEEEEERR 1951, zur Zeit in Haft,

wegen Vergewaltigung u.a. hier: Armenrechtsgesuch der Nebenklägerin Andrea Ms

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. Septenmber 1980 beschlossen:

Der Nebenklägerin Andrea MB wird für den Revisionsrechtszug das Armenrecht bewilligt. Ihr wird zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung ihrer Rechte RA Jh aus FEHEMM beigeordnet.

Gründe§

Dem Antrag der Nebenklägerin war stattzugeben. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung des Armenrechts liegen vor. Die Entscheidung über den Antrag erübrigte sich nicht deshalb, weil der Senat die Revision des Angeklagten bereits am 24. Oktober 1979 verworfen hat (vgl. BGH, Beschluß vom

17. Juli 1980 - 1 StR 62/79).

Mösl Müller Maier Theune Niemöller