Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1979

BGH Urteil vom 03.08.1979 – 5 StR 394/79

5. Strafsenat

StrafrechtBundVolltext

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BUNDESGERICHTSHOF

IM NAMEN DES VOLKES

URTEIL in der Strafsache gegen

den Diplom-Ingenieur Dr.Clemens-Guido S z GEEEEEEEEEEEEEEE aus Bei,

dort geboren am. 1943, zur Zeit in Untersuchungshaft,

wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern

-2-

Der 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 3.August 1979, an der teilgenommen haben:

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Herrmann,

die Richter am Bundesgerichtshof Fleischmann Schuster Dr.Fuhrmann Dr.Ulsamer als beisitzende Richter,

Richter am Landgericht we als Vertreter der Bundesanwaltschaft,

Rechtsanwalt Ep aus EEEED als Verteidiger,

Justizangestellte un als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,

für Recht erkannt:

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 15.März 1979 wird verworfen.

Der Angeklagte trägt die Kosten seines Rechtsmittels.

- Von Rechts wegen -

OS u Zu

Gründe§

Die auf die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten ist ohne Erfolg.

Die Nachprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufgedeckt. Die sachlichrechtlichen Einzelangriffe sind unbegründet. § 20 StGB ist nicht verletzt. Daß "eine schwere andere seelische Abartigkeit im Sinne des § 20 StGB in Form einer sexuellen Triebstörung nicht mehr ausgeschlossen werden" konnte (UA S.9), nötigte nicht zu dem Schluß, daß die Hemmungsfähigkeit des Angeklagten etwa gänzlich aufgehoben war. Auch die Strafzumessung begegnet keinen rechtlichen Bedenken. Nach dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe ist nicht zu besorgen, daß das Landgericht bei der Strafaussetzungsfrage übersehen haben könnte, daß sich der Angeklagte in den vergangenen ca. acht Jahren vor der erneuten Tat nicht ununterbrochen in der Behandlung von Ärzten bzw. Therapeuten befunden hat; die Behandlungsdaten hat das Landgericht im einzelnen festgestellt (UA S.5).

U

Die Entscheidung entspricht dem Antrag des Generalbundesanwalts.

Herrmann Fleischmann Schuster Fuhrmann Ulsanmer