Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1978

BGH Beschluss vom 26.09.1978 – 5 StR 577/78

5. Strafsenat

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0 09F 5 StR_577/78 26:9.474

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS§

in der Strafsache gegen

den Rentner Egon Z GEEEEB aus Heil. geboren am W.EB 1939 in Stel, zur Zeit in Untersuchungshaft,

wegen Vergewaltigung u.a.

bh

Der 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf - Antrag des Generalbundesanwalts am 26.September 1978 einstimmig beschlossen:

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 4.April 1978 gemäß § 349 Abs.4 StPO

mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen, die auch über die Kosten des Rechtsmittels zu entscheiden hat.

166

dründe

Die Rüge, das Landgericht habe mit der Verlesung der Bescheini ung des Arztes Dr.MaB von 10.0ktober 1977 gegen § 256 5 PO verstoßen, hat Erfoig. Gegenstand des Verfahrens we ' eine Vergewaltigung und nicht nur eine Körperverletz ng (BGHSt 4,155). Die Verurteilung des Beschwerdefü: ers kann auf dem Verfahrensfehler beruhen.

Herrmar. ı Schmidt Fleischmann

.uhrmann Horstkotte