Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1976

BGH Urteil vom 06.01.1976 – 5 StR 668/75

5. Strafsenat

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5_StR_ 668/75

F

>7 %

BUNDESGERICHTSHOF

IM NAMEN DES VOLKES

URTEIL§

in der Strafsache gegen

Siegfried va,

ohne festen Wohnsitz,

geboren am 1934 in Hm,

zur Zeit in Untersuchungshaft,

wegen Diebstahls u.a.

Der 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 6.Januar 1976, an der teilgenommen haben:

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Prof.Dr.Sarstedt,

die Richter am Bundesgerichtshof Schmidt Fleischmann Dr.Fuhrmann Horstkotte als beisitzende Richter,

Staatsanwalt un

als Vertreter der Bundesanwaltschaft,

Rechtsanwalt Dr ED zus zen

als Verteidiger,

Justizangestellte >

als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt;

Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts in Hamburg vom 24,.Juli 1975 wird verworfen.

Die Kosten des Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft und die dadurch entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten werden der Staatskasse auferlegt.

- Von Rechts wegen -

- 3 -

Gründe§

Die Revision der Staatsanwaltschaft ist offensichtlich unbegründet: Für eine Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs.1 StGB fehlten schon die formellen Voraussetzungen (vgl. BGH NUW 1972,834). Es wäre auch fehlerhaft gewesen, wenn das Landgericht die Sicherungsverwahrung nach 8§ 66 Abs.2 StGB angeordnet hätte. Denn die materiellen Voraus setzungen für die Sicherungsverwahrung (§ 66 Abs.2 i.V. mit 8 66 Abs.1 Nr.3 StGB) sind nicht erfüllt. Dies ergibt die Darstellung der bisherigen Straftaten in den Gründen des angefochtenen Urteils ohne weiteres. Daß gegen den Angeklagten schon 1968 die Sicherungsverwahrung angeordnet worder war, besagt in diesem Zusammenhang nichts. Angesichts des geringen Gewichts der Symptomtaten ist jedenfalls seit dem Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Reform des Strafrechts die Vollstreckung dieser Maßregel rechtlich nicht unbedenklic

Die Entscheidung entspricht dem Antrag des Generalbundesanwalts.

Sarstedt Schmidt Fleischmann

Fuhrmann Horstkotte