Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1975

BGH Beschluss vom 09.06.1975 – 2 StR 700/75

2. Strafsenat

StrafrechtBundVolltext

Als PDF speichern

BUNDESGERICHTSHOF

2 StR 700/75 BESCHLUSS Un

in der Strafsache

gegen

1. den berufslosen Alexander Josef KB aus Fa, dort geboren am EBD 1355:

2. den Arbeiter Eduard Peter Ludwig O0 EEEES, ohne

festen Wohnsitz, geboren am HEEEB 1952 in Heu.

zur Zeit in anderer Sache in Haft,

wegen versuchten schweren Raubes u.a.

le

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am ?1. Januar 1976 gemäß § 349 Abs. 2 bis 4 StPO beschlossen;

1. Auf die Revision des Angeklagten Ki» wird das Urteil des Landgerichts in Hanau vom 9. Juni 1975 im Strafausspruch gegen ihn mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer - Schwurgericht - des Landgerichts zurückverwiesen.

2. Die weitergehende Revision des Angeklagten Kb und die Revision des Angeklagten O@P werden verworfen.

3. Der Angeklagte O@e hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Gründe§

a) Wie die Urteilsgründe ergeben, hat die Strafkamner bei Bemessung der gegen den Angeklagten KB unter Anwendung von Jugendstrafrecht auf drei Jahre und drei Monate festgesetzten Einheitsstrafe lediglich den nach Abzug der Untersuchungshaft (41 Tage) nicht verbüßten Strafrest von 243 Tagen der vorausgegangenen Umwandlungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten einbezogen. Die Einbeziehung muß aber die Gesamtheit der vorausgegangenen Verurteilungen umfassen (BGHSt 16, 335, 337 zu § 31 Abs. 2 JCG).

-3-

Das Urteil enthält nichts Näheres über die früheren Taten. Es läßt sich deshalb nicht nachprüfen, ob die Strafkammer, wie erforderlich, die Gesamtheit der Straftaten einheitlich gewertet oder die frühere Umwandlungsstrafe nur rechnerisch berücksichtigt hat. Schon aus diesem Grund muß der Strafausspruch aufgehoben werden (BGHSt aa0).

b) Sonst hat die Nachprüfung der Revisionen der beiden Angeklagten auf die Sachrügen keinen Rechtsfehler ergeben.

Schumacher Willms Müller

Baumgarten Meyer