Rechtsprechung / BGH / 4. Strafsenat / 1975

BGH Beschluss vom 16.01.1975 – 4 StR 597/74

4. Strafsenat

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BUNDESGERICHTSHOF

4 StR 597/74 BESCHLUSS

“ in der Strafsache

gegen

den Arbeiter Dinitrios Visp zu: AED, geboren am EEE 1935 in DEE, Kreis SCHEEEE/

Griechenland, zur Zeit in Untersuchungshaft,

wegen Totschlags

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO am 16. Januar 1975 beschlossen:

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Schwurgerichts beim Landgericht Hagen vom

3. April 1974 im Strafausspruch mit den Feststellungen aufgehoben,

In diesem Umfang wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Schwurgericht zurück-

verwiesen.

Die weiter gehende Revision wird verworfen.

Gründe§

Die Entscheidung entspricht dem Antrag des Generalbundesanwalts vom 19. Dezember 1974, der dem Beschwerdeführer bekanntgemacht worden ist. Wegen der Begründung

wird auf die zutreffenden Ausführungen im Antragsschreiben Bezug genommen.

Schmidt Börtzler Mayr Spiegel | Hürxthal