Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1974
BGH Beschluss vom 22.11.1974 – 2 StR 555/74
2. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
BUNDESGERICHTSHOF
A SER ST BESCHLUSS ALM FE N
in der Strafsache gegen den Arbeiter Dieter C ED aus (EEE, geboren
am 1940 in RB zur Zeit in Untersuchungshaft,
‚wegen schweren Raubes u.a.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung. des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers. am
22. November 1974 gemäß $ Eu Abs. 2 bis 4 StPO. beschlos- | sen:
Auf die Revision des Angeklagten wird a. . das Urteil des Landgerichts in Köln vom nn “ 5. Juni 1974 im Gesamtstrafausspruch . |
"aufgehoben. Im: Umfang der. Aufhebung wird. die Sache zu neuer Verhandlung. und Ent- B
| scheidung, auch über die Kosten des Rechts=
"mittels, an eine andere Strafkammer des ER
Landgerichts. zurückverwiesen. Die weite
gehende Revision wird d verworfen.
Satz.2 StPO). Hinsichtlich des Schuldspruchs und en Einzelstrafen hat. die Nachprüfung © des Urteils auf de ‚Bschrlige kei- .
durch Urteil vom 13. Juni 1973 wegen Zuhälterei. = begangen Bin der Zeit von Weihnachten 1970 bis April 1971, zu einer “
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Freiheitsstrafe von einen "Jahr verurteilt worden, Diese ö
Strafe hat er zur "Zeit ‚der‘ Verurteilung im vorliegenden En Verfahren (5. Juni 1974) noch nicht voll verbüßt.: Da die nunmehr abgeurteilten Taten ‘am 30. ‚Dezember 1971 und
28, ‚April 1972,. ‚also vor. Erlaß des: Urteils vom a “ ni 1973, begangen waren, ‚hätte gemäß § 76 StGB: diein
der früheren. Sache. ‚verhängte Strafe in die ‚Jetzt‘ zu bil- “. dende Gesamtstrafe einbezogen. werden müssen, sofern. nicht: 'einer der von der Rechtsprechung. 'anerkannten Ausnahmefälle
(vel.. Dreher, StGB, §§ 76 Anm, 2). vorlag. Daß ‚ein solcher
hier gegeben war, ‚laßt sich ‚dem Urteil nicht‘ entnehmen. u Die. Sache ist deshalb zu. erneuter Entscheidung über die, :
Schumacher ilms Baungarten es Meyer