Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1974
BGH Beschluss vom 17.10.1974 – 2 StR 403/74
2. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
Eu BUNDESGERICHTSHOF
au StR Wo3 Th Br BESCHLUSS . . Are 0: ZZ nn
gegen
den Raupenfahrer. Horst Adolf u aus an, —
geboren zn BE 1927 in ud |
wegen Unzucht mit Kindern u.a. |
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung- des Generalbundesanwalts. und des Beschwerdefüh-
rers am 17. Oktober 1974 gemäß 8 349 Ads, 2 bis 4 seo \
beschlössen:
Auf die Revision des Angeklagten wird
das Urteil des Landgerichts in Köln vom 13. Februar 1974 aufgehoben und das ‚Ver-
fahren unter Belastung der Staatskasse.
mit. den ausscheidbaren Kosten und Ausla-
gen eingestellt, soweit der Angeklagte
wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verur- . teilt worden ist.
Aufgehoben wird ferner der Ausspruch über die Gesamtstrafe; insoweit wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, "auch über die Kosten des Rechtsmittels, :
an eine. andere Strafkammer des Landgerichts
. zurückverwiesen. oo
Die weitergehende Revision wird verworfen. :
. Soweit das Lenggericht: den | Angeklagten. wegen Be . pens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. hat, kann das Urteil keinen. Bestand haben, weil diese Tat nicht. Gegenstand
von. Anklage und. Eröffnungsbeschluß: wär. Der b10ß Sußer- u =.
"liche. Zusammenhang der Benutzung, ‚des Kraftwagens mit einem der von Anklage und: ‚Eröffnungsbeschluß erfaßten Vergehen nach. § 183. StGB reicht. nicht aus, die ‚Annähme
. „eines einheitlichen Tatvorgangs. im Sinne des § 264 stpo
. Zu rechtfertigen. Das Verfahren mus also in: ‚diesem Pre „eingestellt werdim. BE e SEE Bu
Der Wegfall ı der für ı das Vergehen. nach § 21. Stva u . "ansgeaprochendn Einzelstrafe führt. zur Aufhebung. der: we
samtstrafe, mit deren Neufestsetzung das Landgericht ‚auch. über die Entziehung der Fahrerlaubnis neu zu ent- en
0 .echeiden haben wird, Zur Begründung | der Gesamtstrafe Hi wird. auf. BOHSt 2u, „268. verwiesen, Ye | En
Die Nachprüfung des angefochtenen” Urteils aut rm
en Revisionsrechtfertigung hat im übrigen keinen.
fehler zum Nachteil des Angeklagten ‚ergeben. Der. Bonat.
Bat 2 StGB nur das” angewandte nildeste Gesetz in a:
an aufzunehmen ist. Das.ergibt schon der. Ware . | dent don § 250. Aber;
4 Sata 1 ‚StPO, Der: Beachtung atom
_ Hinweises bei der neuen Entscheidung. steht die mit “der. teilweisen Verwerfung des - Rechtsmittels einge
Fr tretene Rechtskraft des Schukdapfuchs. nicht entgegen.
Beungarten Meyer.