Rechtsprechung / BGH / 1. Strafsenat / 1974

BGH Beschluss vom 10.09.1974 – 1 StR 352/74

1. Strafsenat

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BUNDESGERICHTSHOF 042% 097

1_StR_ 352/74. BESCHLUSS

2.

3.

10.94.74

in der Strafsache

gegen

Ulrich K EEE aus EEE, dort geboren am GE 1953, zur Zeit in Haft, |

den Kraftfahrer Marcel EEE aus

ME, dort geboren am GE 1949,

den Fliesenleger Egon R up zus "REED, dort geboren am ii 951, |

den Soldat Peter S EEE zu: "ERBE,

geboren am EEE 1952 in IE zur Zeit in Haft,

wegen schwerer Körperverletzung u.a.

Tr

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung der Beschwerdeführer am 10. September 1974 einstimmig beschlossen:

1. Die Angeklagten RB und Sep werden auf ihre Gesuche gegen die Versäumung der Fristen zur Anbringung der Wiedereinsetzungsgesuche und zur Begründung der Revisionen gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 12. Oktober 1973 in den vorigen Stand wiedereingesetzt.

Die Kosten der Wiedereinsetzung tragen die Angeklagten.

2. Die Revisionen der Angeklagten Kr, D-

EEE, To un: SCENES zegen das vorbezeichnete Urteil werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler ergeben hat (§ 349 Abs. 2 und 3 StPO).

Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

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