Rechtsprechung / BGH / 1. Strafsenat / 1974
BGH Urteil vom 05.03.1974 – 1 StR 540/73
1. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
af
BUNDESGERICHTSHOF-
IM NAMEN DES VOLKES
1_StR_ 540/73 URTEIL 3:13:74
in der Strafsache
gegen
den Medizinstudenten er en eus MW, geboren am 1946 in
Landkreis
den Psychologiestudenten Peter aus EEE. geboren an 1952 in sterreich), den Elektriker Heinz__M aus WERE, geboren en GE 1949 in u
die Studentin Adrienne ee. aus MEER geboren an ED 949 in ngarn),
wegen Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz u.a.
-2-
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 5. März 1974, an der teilgenommen haben:
Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Dr. Pfeiffer, die Richter am Bundesgerichtshof Loesdau, Dr. Mösl, Pikart, Herdegen als beisitzende Richter, Staatsanwalt Dr. als Vertreter der Bundesanwaltschaft, Justizangestellter 8 als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle,
für Recht erkannt:
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Würzburg vom
11. Mai 1973 dahin ergänzt, daß das sichergestellte Haschisch (insgesamt 10,206 kg) eingezogen wird (§ 11 Abs. 6 BetmG, § 401 Abs. 2 Abg0, § 40 a StGB).
Die Angeklagten tragen die Kosten des Rechtsmittels.
Von Rechts wegen
Die Staatsanwaltschaft hat die Revision gegen das angefochtene Urteil darauf beschränkt, daß die vom Landgericht unterlassene Einziehung der sichergestellten Betäubungsmittel (10,206 kg Haschisch), auf die sich die Straftat der Angeklagten bezogen hat, nachgeholt wird. Das Rechtsmittel ist begründet.
Die Urteilsfeststellungen ergeben mit Sicherheit, daß die rechtlichen Voraussetzungen für die Einziehung gegeben sind (§ 11 Abs. 6 BetmG, § 401 Abs. 2 Abg0, § 40 a StGB); die Strafkammer hebt in den Urteilsgründen selbst hervor, daß die ihrer Ansicht nach erforderliche Einziehung nur versehentlich im Urteil nicht ausgesprochen worden ist. Der Senat ist bei diesem Sachverhalt in der Lage, die von der Staatsanwaltschaft erstrebte Entscheidung selbst zu treffen (§ 354 Abs. 1 StPO; vgl. BGHSt 14, 293, 299; 16, 49, 57).
Pfeiffer Loesdau Mösl Pikart Herdegen