Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1973
BGH Urteil vom 25.07.1973 – 2 StR 263/73
2. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
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BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
2_StR_263/73 URTEIL 3454
in der Strafsache
gegen
den Vertreter Wilfried KW , ohne festen Wohnsitz, geboren am I. BD 1944 in KU, zur Zeit in Untersuchung shaft ,
wegen Raubes u.a.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 25. Juli 1973, an der teilgenommen haben;
Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Schumacher,
die Richter am Bundesgerichtshof Prof.Dr. Willms, Dr. Müller, Baumgarten , Dr. Schauenburg als beisitzende Richter,
Richterin am Landgericht
als Vertreterin der Bundesanwaltschaft,
Justizobersekretär
als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle, _
für Recht erkannt;
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts in Bremen vom 16. Februar 1973 wird verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
. Von Rechts wegen
Die Strafkammer hat den Angeklagten wegen Raubes ' in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung unter Einbeziehung anderer Strafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Seine Revision bleibt erfolglos.
Die Verfahrensrüge ist unzulässig, weil sie nicht ausgeführt ist (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO).
Die Ausführungen zur Sachrüge erschöpfen sich in unzulässigen Angriffen gegen die Beweiswürdigung. Auch die Nachprüfung des Urteils auf die allgemeine Sachrüge hat keinen Rechtsfehler ergeben. Hierzu ist nur folgendes zu bemerken:
Nach den Feststellungen entriß der Angeklagte der Frau Braue gewaltsam einen Schlüsselbund mit dem Schlüssel zu ihrer Geldkassette, öffnete diese mit dem Schlüssel und entnahm ihr den gesamten Inhalt (420,-- bis 450,-- DM) in Zueignungsabsicht. Mit dem Ansichreißen des Schlüssels begann er schon die Ausführung des Geldraubes. Zu Recht hat ihn die Strafkammer deshalb wegen Raubes verurteilt (vgl. hierzu BGH Urteil vom 12. August 1954 - 1 StR 387/54 - bei Herlan MDR 1955, 17).
Schumacher Willnms Müller
Baumgarten Schauenburg