Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1971
BGH Beschluss vom 11.10.1971 – 5 StR 699/71
5. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
—
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS§
in der Strafsache
gegen
die Serviererin Karin R her geborene ZW:
wohnmart 1m GEB, SEE Stracc @B,
wegen Kindestötung
-2-
Der 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts in der Sitzung vom-1.Februar 1972 gemäß s 349 Abs.4 StPO einstiumig BE peschlossen: Be e Ba Eu
..Auf die Revision der Angeklagten wird das BE Urteil des. 'Schwurgerichts’bei dem Landgericht in Stade vom 11.Oktober 1971 im Strafausspruchsamt den. Feststellungen aufgehoben. =
Zur Yintscheidung über die Strafe und. die Kosten der Revision wird die Sache an das BAHN bei dem landgericht Hannover
I,
urückverwiesen.
Gründe§
Ohne Rechtsfehler hat das Schwurgericht es als erschwerend angesehen, daß die Angeklagte den Entschluß, ihr Kind zu töten, schon mehrere Tage vor der Geburt gefaßt hatte. Das ist nicht der gewöhnliche Fall der Kindestötung, bei dem die besondere Gemütserregung "in oder gleich nach der Geburt" den Tatentschluß hervorruft. Was die Revision dagegen ausführt, geht fehl.
Mit Recht wendet sie sich jedoch gegen die Berücksichtigung des "leichtsinnigen und wenig Verantwortung zeigenden Lebenswandels" der Angeklagten auf sexuellem Gebiet. Die Kindestötung des § 217 StGB setzt einen Fall des unehelichen Verkehrs notwendig voraus. Er gehört zum Tatbestand und darf deshalb nicht
strafschärfend berücksichtigt werden. Im übrigen hat das Geschlechtsleten der Angeklagten mit dem Tötungsdelikt nichts zu tun, Feststellungen darüber umit Einzelheiten ("wöchentlich etwa zweimal") sind überflüssig und berühren unnötigerweise die Intimsphäre der Angeklagten. Es ist nicht die Aufgabe der Strafgerichtsbarkeit, Frauen durch das Strafmaß und durch die Versagung einer Strafaussetzung in dem Sinne zu "warnen", daß sie sich "in Zukunft in ihrem Umgang mit Männern zurückhalten". Das ist ein Rechtsfehler, der zur Aufhebung des Strafausspruche nötigt.
Sarstedt "Schmidt u Siemer
Schmitt Fleischmann