Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1970

BGH Beschluss vom 31.07.1970 – 2 StR 342/70

2. Strafsenat

StrafrechtBundVolltext

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BUNDESGERICHTSHOF-

2 StR 342/70 BESCHLUSS

in der Strafsache

gegen

den Hilfsarbeiter Kasimir Hubert ga aus DEEEEEB geboren an @ WB 1945 in Ne

zur Zeit in Untersuchungshaft,

wegen Diebstahls u. a.

24

2a

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts in der Sitzung vom 31. Juli 1970 gemäß § 349 Abs. 1 StPO beschlossen:

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts in Aachen vom 19. Februar 1970

wird als unzulässig verworfen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. |

Gründe§

Der Angeklagte, der von Geburt an taubstumm ist, wurde wegen Diebstahls im Rückfall und wegen versuchten schweren Raubes zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Er hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Sie ist unzulässig; denn er hat wirksam auf Rechtsmittel verzichtet.

Dieser Verzicht ergibt sich zur Überzeugung des Senats aus den Schlußabsätzen des Sitzungsprotokolls (Bl. 130 R d.A.). Nach Urteilsverkündung und Rechtsmittelbelehrung haben danach der Angeklagte und sein Verteidiger wörtlich zu Protokoll erklärt: "Wir erkennen das Urteil als rechtskräftig an und verzichten auf das Rechtsmittel der Revision". Diese Erklärung wurde vorgelesen und von den Beteiligten genehmigt. Der Rechtsmittelverzicht des Angeklagten war dem Gericht durch einen Dolmetscher übersetzt worden; dieser hat dem Angeklagten auch die Verlesung übersetzt.

- 3.

Der Beschwerdeführer kann demgegenüber nicht mit der Behauptung gehört werden, er habe im Teruin angenommen, daß der Verteidiger "schon in Revision gegangen sei", und habe nur zum Ausdruck bringen wollen, daß er die Revision nicht persönlich einlegen wolle. Diese Darstellung ist mit Wortlaut und Sinn der protokollierten Erklärung nicht zu vereinbaren. Im übrigen würde es - sich insoweit auch nur um einen unbeachtlichen Irrtun im Motiv handeln können (vgl. BGHSt 17, 14, 18).

wWillns Kirchhof Henning Baumgarten Meyer