Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1969

BGH Beschluss vom 12.11.1969 – 2 StR 489/69

2. Strafsenat

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2080 007 BUNDESGERICHTSHOF 2 StR 489/69 BESCHLUSS 124

in der Strafsache

gegen

den Fußbodenleger Johann Hp au: vu, geboren am EEE 1935 ir xp,

wegen fortgesetzter Unzucht mit einer Abhängigen u.a.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 12. November 1969 gemäß § 349 Abs. 4 StPO beschlossen:

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts in Köln vom 22. Mai 1969 mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Grün de:

Die Strafkammer hat den Angeklagten wegen fortgesetzter Unzucht mit einer Abhängigen in Tateinheit mit fortgesetzter Unzucht mit einem Kind zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Seine Revision hat mit der Aufklärungsrüge (§ 244 Abs. 2 StPO) Erfolg.

Der Beschwerdeführer beanstandet, daß die Strafkammer zur Frage der Glaubwürdigkeit des zur Tatzeit etwa 11jährigen Kindes Gabriele UÜEB keinen Sachverständigen gehört hat. Die Rüge ist begründet. Es lagen Umstände vor, die die Strafkammer zur Einholung des von der Revision vermißten Gutachtens drängten:

Auf S. 2 UA ist ausgeführt, daß sich der Angeklagte mit seiner Ehefrau gut verstehe. Hierzu steht in Widerspruch die auf Bl. 7 d.A. festgehaltene, vor der Polizei gemachte Aussage der Ehefrau, daß sie beabsichtige, sich scheiden zu

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lassen. Bestanden oder bestehen in der Tat schwerwiegende Spannungen zwischen den Ehegatten, so können sich diese,

je nach den Beziehungen des Kindes zu Mutter oder Stief-

vater, auf die Aussagetüchtigkeit der einzigen Tatzeugin

Gabriele ausgewirkt haben.

Hinzu kommt, daß, wie aus Bl. 8 R d.A. hervorgeht, eine Cousine des Mädchens Opfer unzüchtiger Handlungen seines Vaters geworden war. Nach den bisherigen Feststellungen kann jedenfalls nicht ausgeschlossen werden, daß sich die beiden Kinder hierüber unterhalten haben. Die Unterhaltung wiederum kann Einfluß auf das Verhalten und die Aussage Gabrieles gehabt haben, um so mehr, als diese möglicherweise unter dem Eindruck der beginnenden Pubertät stand.

Baldus Willms Kirchhof

Müller Baumgarten