Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1969

BGH Beschluss vom 15.10.1969 – 2 StR 468/69

2. Strafsenat

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2080 016 BUNDESGERICHTSHOF

2 StR 468/69 BESCHLUSS 45.0

in der Strafsache

gegen

den Kraftfahrer Johann August W EEE aus CHE, zeboren ar GE 1937 in 1 EEE, Kreis Kg

wegen versuchter Verführung eines Jugendlichen

zur Unzucht

L)

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts in der Sitzung vom 15. Oktober 1969 beschlossen:

Das Verfahren wird eingestellt. Die Kosten des Verfahrens einschließlich

der notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last.

Gründe§

Der dem Angeklagten zur Last gelegte Versuch der Verführung eines 16jährigen Jungen zur Unzucht (§§ 175 a Nr. 3, 43 StGB aF) ist gemäß § 175 StGB nF nicht mehr unter Strafe gestellt. Das Verfahren ist deshalb einzustellen (Art. 96 1. StrRG). Strafantrag wegen Beleidigung ist nicht gestellt.

Baldus Kirchhof Henning

Müller Baumgarten

O1