Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1969
BGH Beschluss vom 15.10.1969 – 2 StR 468/69
2. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
2080 016 BUNDESGERICHTSHOF
2 StR 468/69 BESCHLUSS 45.0
in der Strafsache
gegen
den Kraftfahrer Johann August W EEE aus CHE, zeboren ar GE 1937 in 1 EEE, Kreis Kg
wegen versuchter Verführung eines Jugendlichen
zur Unzucht
L)
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts in der Sitzung vom 15. Oktober 1969 beschlossen:
Das Verfahren wird eingestellt. Die Kosten des Verfahrens einschließlich
der notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last.
Gründe§
Der dem Angeklagten zur Last gelegte Versuch der Verführung eines 16jährigen Jungen zur Unzucht (§§ 175 a Nr. 3, 43 StGB aF) ist gemäß § 175 StGB nF nicht mehr unter Strafe gestellt. Das Verfahren ist deshalb einzustellen (Art. 96 1. StrRG). Strafantrag wegen Beleidigung ist nicht gestellt.
Baldus Kirchhof Henning
Müller Baumgarten
O1