Rechtsprechung / BGH / 1. Strafsenat / 1968

BGH Beschluss vom 16.07.1968 – 1 StR 303/68

1. Strafsenat

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BUNDESGERICHTSHOF

1 StR_303/68 BESCHLUSS

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UA,

in der Strafsache

gegen

den Arbeiter Herbert WB aus “EEE ‚ geboren am ED '955 ir ce (U -

wegen schwerer Unzucht zuischen Männern u.a.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanvalts und des Beschwerdeführers gemäß § 349 Abs. 2 - 4 StPO in der Sitzung vom 16. Juli 1968 einstimmig beschlossen:

1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Würzburg vom 14. März 1968

a) dahin geändert, daß er im Fall I 1 der versuchten schweren Unzucht zuischen Männern in teilweiser Tateinheit

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mit Unzucht mit Kindern schuldig ist,

b) insoweit - mit den Feststellungen - im Strafausspruch und zur Gesamtstrafe aufgehoben.

2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des ‚Rechtsmittels,

verwiesen. nr, 3.‘ Die weitergehende Revision wird verworfen.

Im Fall I1 (Ss. 3, 4 UA) ergeben die Feststellungen, daß die Handlungen des Angeklagten gegenüber den Jugendlichen teilweise zusammenfielen (§§ 73 St6EB; BGHSt 1,

20 ff.).

Im übrigen läßt das Urteil keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten erkennen. Die Einsatzstrafe (I 7) und die weiteren Einzelstrafen {I 2 - 6) werden durch die irrige Annahme von Tatmehrheit (I 1)

nicht berührt.

Der nunmehr erkennende Tatrichter wird den gesamten Urteilsspruch neu zu fassen haben. Hübner : Seibert | Toesdau

Pikart Pfeiffer